Franziska Tschinderle: Flagge zeigen reicht nicht! Wie können wir der LGBT-Gemeinde in Ungarn beistehen? Ein persönliches Plädoyer.

Der ungarische Regierungschef Viktor Orbán spielt gerne den Schutzpatron. Er hat einen Zaun gebaut, um einen vermeintlichen “Flüchtlingsansturm” abzuwehren. Er mimt den Kreuzritter, der Ungarn vor dem Untergang des christlichen Abendlandes verteidigt. Jetzt will Orbán Kinder vor Missbrauch schützen. Aber vor wem eigentlich? Die Antwort mag im 21. Jahrhundert erschrecken, da sie ein wissenschaftlich widerlegtes, aber hartnäckiges Stereotyp befeuert. Sie lautet: vor Homosexuellen. Vor Menschen wie mir. Als lesbische Frau, die 1994 geboren wurde, hatte ich das Glück, in einer Welt ohne homophobe Strafrechtsparagrafen herangewachsen zu sein. Ein Gesetz, das “Homo-Propaganda” unter Strafe stellt? Das klang für mich nach Putin, also sehr weit weg. Jetzt spielt sich all das in unserem Nachbarland ab. Ein vergangene Woche vom ungarischen Parlament gebilligtes Gesetz sieht vor, dass Bücher, Filme und andere Inhalte, die Homosexuelle als Teil einer Normalität darstellen, verboten werden sollen. Das gilt etwa für ein Werbeplakat, auf dem sich zwei Frauen über einer gekühlten Coca-Cola-Flasche küssen. Das klingt absurd und kommt de facto einer Zensur gleich. Ein Mini-Russland grenzt jetzt ans Burgenland. Daraus lässt sich eine schmerzhafte Lektion ziehen. Die Rechte der sogenannten LGBT-Gemeinschaft, also von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender-Personen, sind nicht in Stein gemeißelt und müssen laufend verteidigt werden. Dabei ist unser Kampf um Gleichberechtigung einzigartig. In der westlichen Welt hat sich wohl keine gesellschaftliche Gruppe so schnell so fundamentale Rechte erkämpft.
Als mein Großvater ein junger Mann war, ließen die Nationalsozialisten Homosexuelle in Konzentrationslager deportieren. 1960, als meine Mutter geboren wurde, landete man in Österreich noch wegen “gleichgeschlechtlicher Unzucht” im Gefängnis. Bis in die 1990er-Jahre existierte ein sogenanntes “Werbeverbot” an Schulen. Letzteres taucht jetzt, 30 Jahre später, in Ungarn wieder auf – getarnt als “Anti-Pädophilie” – Gesetz. Von den Konsequenzen erzählte mir unlängst eine junge Ungarin. Sie sprach von der Angst, was als Nächstes kommen könnte, von der Ungewissheit, wie die schwammig formulierten Gesetze wohl angewandt werden. Ein Türsteher, der nicht will, dass ein schwules Paar in seinem Club tanzt, fühlt sich jetzt eher legitimiert, es abzuweisen; Fernsehsender können Coming-out-Filme aus dem Programm streichen. Müssen wir all dem tatenlos zusehen? Nein. Gerade unsere eigene Geschichte lehrt uns, dass wir nicht machtlos sind. Erstens: Nicht das Parlament hat hierzulande die Gleichberechtigung in diesem Bereich durchgesetzt, sondern Höchstgerichte in Wien und Straßburg. Ohne Verfassungsgerichtshof und Europäische Menschenrechtskonvention dürfte ich in einem von der ÖVP regierten Land heute vielleicht noch immer nicht heiraten oder Kinder bekommen. Die EU ist nicht nur Werteunion, sondern Rechtsstaat. Nationale Gesetze dürfen sich nicht über das EU-Recht hinwegsetzen. Und Orbáns Ungarn ist Vertragspartner.

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“Susl mit den Zauberhänden” – #nsu #wohlleben #emminger

Im Terrorprozess gegen eine fränkische Heilpraktikerin fordert die Nebenklage die Vernehmung der im NSU-Prozess verurteilten Rechtsextremisten Wohlleben und Eminger. Die Angeklagte bricht zusammen. 34 Briefe hat allein der Rechtsradikale Ralf Wohlleben an seine fränkische Freundin Susanne G. geschrieben. 13 Briefe waren es von André Eminger. Es war eine innige Brieffreundschaft, die sich da in den vergangenen Jahren zwischen den im NSU-Prozess verurteilten Rechtsextremisten und der rechtsradikalen Heilpraktikerin Susanne G. entwickelt hat. Als Eminger am Tag des Urteils im NSU-Prozess aus der Haft entlassen wurde, stand Susanne G. vor der JVA Stadelheim und holte ihn ab. Nun sitzt die 55-Jährige selbst in Stadelheim, dort, im unterirdischen Hochsicherheitsgerichtssaal, wird ihr der Prozess gemacht: Sie soll an zwei Kommunalpolitiker, einen Moschee- und einen Flüchtlingsverein Briefe und zum Teil auch scharfe Patronen geschickt und ihnen mit dem Tod gedroht haben. Die Polizei nahm sie fest, kurz bevor sie einen Anschlag begehen wollte – so sieht das der Generalbundesanwalt. Die nötigen Bestandteile für einen Brandanschlag fanden die Ermittler in ihrem Auto. Und in ihrem Haus entdeckten sie neben Hakenkreuzfahne und Baseballschläger die Briefe von Wohlleben und Eminger, auf ihrem Handy hatte sie Fotos von gemeinsamen Grillpartys und Geburtstagsfeiern gespeichert: Susanne G., Familie Wohlleben und Familie Eminger fröhlich vereint. Die Ermittler hielten die Briefe für eher privat So sehr sich die Ermittler mühten, die Drohschreiben und die Vorbereitungen zu dem möglichen Brandanschlag aufzuklären – die Verbindungen zu den Verurteilten aus dem NSU-Prozess interessierten sie offenbar nicht sehr. Niemand hat Wohlleben und Eminger dazu befragt. Die Briefe seien eher privater Natur, hieß es. Das sieht der Nürnberger Anwalt Maximilian Bär, der einen der bedrohten Kommunalpolitiker vertritt, anders. Und er zitiert aus dem Briefverkehr zwischen “Susl”, so nannten ihre Freunde sie, und den NSU-Vertrauten. (…) Die beiden Nebenklagevertreter fordern, Wohlleben und Eminger vor Gericht zu befragen. Susanne G.s Verteidigerin Nicole Schneiders widerspricht. Das sei nur eine Befragung “ins Blaue hinein”, und außerdem gäbe es dann eine Interessenkollision: Sie und ihr Kollege Wolfram Nahrath seien nicht nur die Verteidiger von Susanne G., sondern immer auch noch die Verteidiger von Ralf Wohlleben.

via sz: “Susl mit den Zauberhänden”

siehe auch: Mutmaßliche Neonazi-Terroristin tief in der Szene vernetzt. Die mutmaßliche Rechtsterroristin Susanne G. aus dem Landkreis Nürnberg ist nach Behördenangaben tief in die rechte Szene verstrickt. Vor allem zu einer Partei hatte die derzeit in München Angeklagte zahlreiche Kontakte. Im Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht München gegen die Rechtsextremistin Susanne G. aus dem Landkreis Nürnberger Land haben Ermittlungen des Bayerischen Landeskriminalamts zahlreiche Kontakte zur Führungsspitze der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei “Der Dritte Weg” bestätigt. Am heutigen Verfahrenstag stellte ein Vertreter des LKA die Verbindungen der 55-Jährigen, die im September vergangenen Jahres verhaftet wurde, zu mehreren Vertretern der Partei her. Diese wurden nach der Aussage des LKA-Beamten durch gemeinsame Bilder bei verschiedenen Veranstaltungen, die auf verschiedenen Speichermedien und Smartphones der Angeklagten gefunden wurden, ermittelt. (…) BR-Recherchen zeigten schon bei ihrer Verhaftung, dass die 55-Jährige fest in die bayerische Neonazi-Szene eingebunden ist. Die Heilpraktikerin nahm regelmäßig an Aufmärschen der Neonazi-Kleinpartei “Der dritte Weg” teil, unter anderem in Nürnberg, Bamberg, Wunsiedel oder Chemnitz. Zudem übernahm sie auch Ordner-Tätigkeiten bei Demonstrationen. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen soll die Frau zudem Kontakte zu einer Rocker-Gruppierung gepflegt haben. Angeklagte soll Polizisten als Anschlagsziele ausgespäht haben
Der Generalbundesanwalt wirft der Frau aus dem Landkreis Nürnberger Land unter anderem die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Sie soll Bombenanschläge auf die Politiker oder Menschen muslimischen Glaubens geplant haben. Dafür soll sie sich Bauteile und Literatur besorgt haben. Im vergangenen Jahr soll sie mehrere Polizeibeamte und Politiker als mögliche Anschlagsopfer ausgespäht und dazu Privatfahrzeuge und Wohnungen der Betroffenen ausgekundschaftet haben. Für einen möglichen Brandanschlag auf eine Moschee hat Susanne G. laut Anklage zudem die muslimischen Gebetszeiten im Großraum Nürnberg auf ihrem Mobiltelefon abgespeichert.

Bundesrat stimmt zu: Keine Einbürgerung mehr bei Verurteilung wegen Rassismus

Der Bundesrat billigt nach antiisraelischen und antijüdischen Vorfällen eine Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht. Menschen, die wegen rassistisch oder antisemitisch motivierter Straftaten verurteilt worden sind, dürfen nicht mehr eingebürgert werden. Auch können Verfolgte des Nazi-Regimes und deren Nachkommen künftig ohne weitere Auflagen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Wer wegen einer rassistisch oder antisemitisch motivierten Straftat verurteilt worden ist, kann in Deutschland künftig nicht mehr eingebürgert werden. Diese Einschränkung wurde nach antiisraelischen und antijüdischen Vorfällen kurzfristig in eine Liste an Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen, die der Bundesrat am Freitag billigte. Bei schweren Straftaten galt dies bereits. Nun kann eine Einbürgerung auch bei Jugendstrafen und weniger gravierenden Delikten verwehrt werden, wenn das Gericht ein antisemitisches oder rassistisches Motiv als strafverschärfend festgestellt hatte. Zu den Änderungen gehört auch, dass Verfolgte des Nazi-Regimes und deren Nachkommen künftig ohne weitere Auflagen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können. Entsprechende Erlasse des Innenministeriums von 2019 werden auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und großzügiger ausgestaltet. So war eine erleichterte Einbürgerung bisher nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil vor dem 1. Januar 2000 geboren war. Diese Einschränkung fällt weg.

via rnd: Bundesrat stimmt zu: Keine Einbürgerung mehr bei Verurteilung wegen Rassismus

Launch-Event von neuem Militär-Shooter wird zum rassistischen Fiasko

Die Entwickler von Sniper: Ghost Warrior Contracts 2 wollten zum Launch ihres Shooters ein besonderes Event veranstalten. Doch die PR-Agentur, die das organisierte, nahm sich ein paar Freiheiten heraus, die in einer Reihe von rassistischen Stereotypen über Araber und den Nahen Osten endeten Was war das für ein Event? Um den Start des neuen Militär-Shooters Sniper: Ghost Warrior Contracts 2 zu feiern, beauftragten die polnischen Entwickler von CI Games die US-Event-Agentur Incredible Adventures damit, einem Dutzend Journalisten und Influencern eine ganz besondere Show zu bieten. Eines Morgens wurden sie alle in einen Bus verfrachtet und zu einer Art Boot Camp gebracht. Dort war das Klischee eines Dorfes aus dem Nahen Osten nachgestellt, komplett mit räudigen Lehmhütten, kaputten Fahrzeugen auf der Straße und einem Tisch, auf dem irgendwelches verfaultes Fleisch herummoderte. Laut dem Journalisten Eric Switzer von der Seite „The Gamer“ war das schon ein derber Griff in die Kiste von rassistischen Klischees über den Nahen Osten und die Tatsache, dass über der ganzen Anlage eine Pro-Trump-Fahne wehte, machte das Ganze nicht besser.

via mein mmo: Launch-Event von neuem Militär-Shooter wird zum rassistischen Fiasko

Laschet-Regierung will Demonstrierende wie Kriminelle behandeln

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW stellt sich gegen eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und will das Demonstrationsrecht empfindlich einschränken. Sogar die weißen Overalls von Klimademonstrant:innen sollen künftig verboten sein: Der Gesetzentwurf nennt sie in einer Reihe mit Nazi-Uniformen von SA und SS. Die schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen unter Ministerpräsident und CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet will nach der Sommerpause ein Versammlungsgesetz beschließen, das im Vorfeld für Kritik und Proteste sorgt. Kritiker:innen sehen in den Plänen der Landesregierung autoritäre Tendenzen. Der Gesetzentwurf der Laschet-Regierung nennt die weißen Maleranzüge, die Demonstrant:innen bei manchen Klimaprotesten seit Jahren tragen, in einer Reihe mit Springerstiefeln und Uniformen der Nazi-Organisationen SS und SA. (…) In der Kritik stehen gleich mehrere Paragrafen des Gesetzes. So soll der Versammlungsleiter einer Demo deutlich mehr Pflichten bekommen. Laut dem Versammlungsrechtsexperten Clemens Arzt wird er im Gesetz in die Rolle eines quasi-polizeilichen Verantwortlichen gebracht. Bei Gegendemos, zum Beispiel gegen einen Nazi-Aufmarsch, sind in Zukunft schon „einfache Störungen“ und „Behinderungen“ verboten. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert, dass auch friedliche Gegendemonstrationen mit lautstarker Musik oder Sprechchören mit dem Paragrafen de facto aufgelöst werden könnten. Die Abgrenzung, was erlaubte Meinungsäußerung und was verbotene Störung ist, sei für Versammlungsteilnehmer:innen durch das Gesetz nicht erkennbar.
In der Gesetzesbegründung werden sogar sogenannte Blockadetrainings im Vorfeld von Demonstrationen als „rechtswidrig“ eingestuft. Dies widerspricht laut der Stellungnahme von Clemens Arzt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Ein freiheitliches Versammlungsrecht hingegen würde die Versammlungsfreiheit beider Demonstrationen schützen, aber Gegenprotest in Hör- und Sichtweite ausdrücklich ermöglichen. Namentliche Erfassung von Ordner:innen Laut dem Entwurf soll die Polizei in Zukunft die Anweisung erteilen können, dass Ordner:innen auf Demonstrationen namentlich gegenüber der Polizei genannt werden müssen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine mögliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehen. Da es sich bei den Ordner:innen um Versammlungsteilnehmende handelt und diese meistens aus den politischen Initiativen und Bündnissen selbst kommen, bietet sich hier zudem ein Einfallstor für den Staat, um politische Strukturen auszuleuchten. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Landespolizeien teilweise ausführliche Demonstrationsberichte an den Verfassungsschutz weiterleiten. Polizeirechtsprofessor Arzt bemängelt, die Regelung führe faktisch zum Recht der zuständigen Behörde, jederzeit eine Zuverlässigkeitskontrolle gegenüber allen Ordner:innen durchzuführen. Die Schwelle zu einer solchen Datenerhebung müsse jedoch höher sein. Selbst in Bayern sei diese Schwelle höher. Dabei ist der Freistaat für sein strenges Versammlungsgesetz bekannt.

via netzpolitik: Laschet-Regierung will Demonstrierende wie Kriminelle behandeln

Roger Bittel: ein iPad remote wipe, viele Mails und Bodos Frau

Roger Bittel hätte damit rechnen können, dass er irgendwann an der Reihe ist. Nun war es soweit. Wer uns auf Twitter folgt, der hat gestern schon mitbekommenn, dass Roger Bittel von BittelTV einiges abbekommen hat. Wir wollen heute ein bisschen ausführlicher darauf eingehen, was und warum. Roger Bittel gehört zu den Leuten, die wir seit geraumer Zeit auf unserer sehr langen Liste haben. Wer ihn nicht kennt: Er ist Schweizer, betreibt BittelTV mit dem Slogan “Einfach anders” und hatte dereinst gleich vier YouTube-Kanäle, alle BittelTV, aber von “einfach anders” bis “vierfach anders”. Er ist gut Freund mit Bodo Schiffmann, und wenn ihn das noch nicht diskreditiert – er ist ein Mensch, der solche Ideen hat:

via anonleaks: Roger Bittel: ein iPad remote wipe, viele Mails und Bodos Frau

https://twitter.com/AnonNewsDE/status/1408089355412029442

AfD in MV – 76 Prozent rechtsextrem

Die AfD ist die drittstärkste Partei im Schweriner Landtag. Seit März 2021 wird sie vom Verfassungsschutz beobachtet: Verdacht auf Rechtsextremismus. Wie extrem ist die Partei wirklich? Eine Bilanz. Im Landtag Meck-Vorps sitzen derzeit 14 Abgeordnete der AfD, vier sind aus der Fraktion ausgeschieden und drei weitere AfDler aus MV arbeiten im Bundestag. 16 dieser 21 Leute sind in der Vergangenheit durch Mordfantasien, Verherrlichung des Nationalsozialismus oder Nähe zur NPD aufgefallen. Sie gelten damit als rechtsradikal oder rechtsextrem. Manche werden sogar dem Neonazismus zugeordnet. (…) Bis heute gibt es Arppe-Unterstützer innerhalb der Partei, darunter der Jurist Ralph Weber. Arppe wurde 2018 aus der Partei ausgeschlossen, pflegt aber weiterhin Kontakt zu ihren Mitgliedern. Beim Treffen des sogenannten Flügels der AfD im Jahr 2019 auf Rügen waren nicht nur Arppe und AfD-Landtagsabgeordnete wie Weber, Kramer, Obereiner, Jess, Grimm und Komning anwesend, sondern auch „Nordkreuz“-Extremisten, Mitglieder der rechtsextremen Szene und der Identitären Bewegung (IB). Arppe ist also offensichtlich nicht aus der Partei verbannt. Im Gegenteil: Er bereitet seine Rückkehr in die AfD vor. Die Chats hat Arppe auch mit Sandro Hersel und Thomas de Jesus Fernandes geführt. Die beiden Parteifreunde schrieben selbst nicht in dem Maße menschenverachtend, stimmten Arppe aber in seinen menschenverachtenden Aussagen zu. Sie sind bis heute in der AfD-Fraktion des Landtages Meck-Vorp.

via katapult mv: AfD in MV – 76 Prozent rechtsextrem