Der Bundesrat billigt nach antiisraelischen und antijüdischen Vorfällen eine Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht. Menschen, die wegen rassistisch oder antisemitisch motivierter Straftaten verurteilt worden sind, dürfen nicht mehr eingebürgert werden. Auch können Verfolgte des Nazi-Regimes und deren Nachkommen künftig ohne weitere Auflagen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben. Wer wegen einer rassistisch oder antisemitisch motivierten Straftat verurteilt worden ist, kann in Deutschland künftig nicht mehr eingebürgert werden. Diese Einschränkung wurde nach antiisraelischen und antijüdischen Vorfällen kurzfristig in eine Liste an Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen, die der Bundesrat am Freitag billigte. Bei schweren Straftaten galt dies bereits. Nun kann eine Einbürgerung auch bei Jugendstrafen und weniger gravierenden Delikten verwehrt werden, wenn das Gericht ein antisemitisches oder rassistisches Motiv als strafverschärfend festgestellt hatte. Zu den Änderungen gehört auch, dass Verfolgte des Nazi-Regimes und deren Nachkommen künftig ohne weitere Auflagen die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben können. Entsprechende Erlasse des Innenministeriums von 2019 werden auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und großzügiger ausgestaltet. So war eine erleichterte Einbürgerung bisher nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil vor dem 1. Januar 2000 geboren war. Diese Einschränkung fällt weg.

via rnd: Bundesrat stimmt zu: Keine Einbürgerung mehr bei Verurteilung wegen Rassismus