Zwei Verdachtsfälle sorgen bei Feuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern für Aufsehen. Ein Blick in die Satzungen und auf frühere Fälle zeigt, welche Konsequenzen möglich sind. Extremismus und die Mitgliedschaft in der Feuerwehr schließen sich aus. Diese Regel hat sich die Feuerwehr im Land selbst gegeben. Satzung des Landesfeuerwehrverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Paragraf 1: „Die engagierten Mitglieder retten, löschen, bergen und schützen ungeachtet von Nationalität, Rasse, Religion oder Hautfarbe. Schon deshalb schließen sich Extremismus und die Mitgliedschaft in der Feuerwehr aus.“ Doch was bedeutet dieser Grundsatz konkret? Was passiert, wenn ein Kamerad durch rechtsextreme Äußerungen auffällt? Und wer entscheidet, ob er weiter zu Einsätzen ausrücken darf? Solche Fragen stellen sich nach zwei Vorfällen innerhalb weniger Wochen. In Neustrelitz soll sich ein Angehöriger der Altstrelitzer Feuerwehr in sozialen Netzwerken mehrfach menschenverachtend geäußert haben. In Schwichtenberg, einem Ortsteil der Gemeinde Galenbeck, richten sich Vorwürfe gegen den stellvertretenden Ortswehrführer. Öffentlich gemacht wurden beide Fälle von der Initiative „Retter gegen Rechts“. Wie diese Initiative arbeitet und wer dahinter steckt, wird in diesem Text näher beleuchtet. Landespräsident warnt vor Generalverdacht Landesfeuerwehrpräsident Uwe Pulss findet zu den Vorwürfen deutliche Worte. „Extremistische und insbesondere rechtsextremistische Einstellungen und Verhaltensweisen haben in unseren Feuerwehren keinen Platz.“ Zugleich warnt Pulss davor, aus den beiden Fällen Rückschlüsse auf alle Feuerwehrangehörigen zu ziehen. „Zwei konkrete Verdachtsfälle rechtfertigen keinen pauschalen Verdacht gegenüber den mehr als 45.000 Mitgliedern unserer Feuerwehren.“
via nordkurier: Rechtsextremismus bei der Feuerwehr: Das sagt der Präsident, das sagen die Regeln
JoachimKohler-HB, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons
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