Im Streit um das Thema Waffenbesitz sind zwei Mitglieder der AfD-Sachsen-Anhalt vor dem Oberwaltungsgericht des Landes gescheitert. Sie hatten Beschwerde eingereicht, weil ihnen ihr Jagd-, beziehungsweise Waffenschein entzogen wurde. Das Gericht begründet die Entscheidung mit dem Schutz der Allgemeinheit. Zwei Mitglieder der AfD in Sachsen-Anhalt erhalten ihre Waffenbesitzkarte beziehungsweise ihren Jagdschein vorerst nicht zurück. Das Oberverwaltungsgericht wies ihre Beschwerden zurück. Zuvor waren beide bereits vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert In einem Fall hatte sich ein Parteimitglied gegen den Entzug einer Waffenbesitzkarte gewehrt. Im anderen Fall ging eine Jägerin gegen den Entzug ihres Jagdscheins vor. Zur Begründung teilte das Gericht mit, es gehe nicht um die Bestrafung einer bestimmten politischen Überzeugung, sondern um den Schutz der Allgemeinheit. Eine systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und demokratischer Prozesse gehe über zulässige Kritik hinaus und stelle einen Angriff auf das Demokratieprinzip dar.

via mdr: ENTSCHEIDUNG DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS AfD-Mitglieder in Sachsen-Anhalt: Jagdschein und Waffenbesitzkarte bleiben entzogen


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