Winfried Stöcker hat im Jahr 2021 Menschen mit illegalem Impfstoff behandelt. Trotzdem wurde der Lübecker in zweiter Instanz freigesprochen. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat diesen Freispruch jetzt aufgehoben. Nachdem der Fall bereits mehrere Instanzen beschäftigt hat, wurde er am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig verhandelt. 2024 hatte das Amtsgericht Lübeck Winfried Stöcker zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt. Das Landgericht Lübeck hob diese Strafe dann nach einem Berufungsprozess im Mai dieses Jahres auf. Daraufhin wurde der 79-Jährige freigesprochen. Dagegen ist die Staatsanwaltschaft Lübeck nun vorgegangen und in eine Revisionsverhandlung gegangen. OLG: Urteil des Landgerichts nicht rechtmäßig Nach Ansicht des Oberlandesgerichts war das Urteil des Landgerichts Lübeck in mehreren Punkten rechtsfehlerhaft. Unter anderem sei nicht ausreichend geprüft worden, ob es sich um ein bedenkliches Arzneimittel gehandelt habe und ob sich der Angeklagte möglicherweise wegen Fällen von Körperverletzung strafbar gemacht habe. Das Gericht hatte eigenen Angaben zufolge zudem den Eindruck, dass die Strafkammer damals zu sehr auf Seiten des 79-Jährigen war – und deshalb einiges eher ihm zugunsten ausgelegt hatte. Bei der Revisionsverhandlung wurden keine weiteren Beweise aufgenommen und vorgetragen. Stattdessen ging es ausschließlich darum, das Urteil auf seine Richtigkeit zu prüfen.
via ndr: Illegale Corona-Impfaktion: Freispruch für Stöcker aufgehoben
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