Der Thüringer Rechtsterroristin droht nach ihrer Verurteilung im NSU-Prozess eine erhebliche Geldforderung. Die Bundesanwaltschaft fordert fast 500.000 Euro. Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe könnte für ihre Mittäterschaft beim Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) noch empfindlich zur Kasse gebeten werden. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat beim Oberlandesgericht München das Einziehen von Wertersatz in Höhe von 483.322,72 Euro beantragt. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts der Redaktion. „Eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen.“ (…) Sollten Gerichte dem Antrag folgen und dieser rechtskräftig werden, dürfte bei Zschäpe monatlich der Einkommensanteil eingezogen werden, der über der Summe liegt, die mindestens zum Leben bleiben muss. Zum Schutz der Betroffenen gilt die gesetzliche Pfändungsfreigrenze der Zivilprozessordnung. Damit dürfte der Staat ihr zur Absicherung ihres Lebensunterhalts nicht mehr wegnehmen, als ein privater Gläubiger. Aktuell liegt die unantastbare Summe für einen Single ohne Unterhaltsverpflichtungen bei knapp 1590 Euro.

via thüringer allgemeine: Generalbundesanwalt will von Zschäpe knapp eine halbe Million Euro einziehen


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