Braucht es eine Arbeitsgruppe, um Material für ein mögliches AfD-Verbot zusammenzutragen? Der Bundesinnenminister beklagte schon vor 16 Monaten Erkenntnislücken. Dann geschah: nichts. Der Vorschlag, für den Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) in der vergangenen Woche viel Widerspruch kassierte, war weder revolutionär noch neu. Um zu prüfen, ob ein Verbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg habe, solle eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die systematisch „beweisbare Belege“ zusammentrage. Eine solche gemeinsame Sammlung gebe es bislang nicht. Warum eigentlich nicht? Dass eine derartige Sammlung notwendig sein könnte, ist der Bundesregierung seit Langem bekannt. Bemerkenswert ist hierbei insbesondere die Rolle von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Am 20. Mai 2025 saß Dobrindt in der Bundespressekonferenz und kommentierte vor Journalisten das AfD-Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz. Dieses reiche nicht aus, um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die Partei anzustoßen, sagte Dobrindt. Denn es beschäftige sich nicht mit zwei zentralen Aspekten, die hierfür aus seiner Sicht vorab geklärt werden müssten: ob von der AfD „ein Angriff auf den Rechtsstaat“ sowie ein „Angriff auf die Demokratie“ ausgehe. Was Dobrindt an diesem Tag nicht mitteilte: Was er als Bundesinnenminister nun unternehmen wollte, um genau diese von ihm benannten Erkenntnislücken zu schließen. Auch in den folgenden Wochen und Monaten ließ er nicht erkennen, dass er eine solche Klärung, in welcher Form auch immer, vorantreiben wolle. Ein wiederkehrendes Muster Bei dem Auftritt in der Bundespressekonferenz im Mai 2025 zeigte sich damit ein Muster, das sich durch Dobrindts Umgang mit einem möglichen AfD-Verbotsverfahren ziehen sollte: Der Innenminister benennt Erkenntnislücken – aber statt dafür zu sorgen, dass sie geschlossen werden, führt er sie als Argument gegen weitere Schritte an. Mehr noch: Als andere versuchten, Strukturen zu schaffen, um die offenen Fragen systematisch zu klären, stellte er sich aktiv dagegen. Die Idee, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Sammlung des nötigen Materials zu schaffen, gab es früh. Bereits Ende Juni 2025, sechs Wochen nach Dobrindts Kommentar in der Bundespressekonferenz, wollte der Koalitionspartner SPD eine entsprechende Struktur schaffen. Auf ihrem Bundesparteitag beschlossen die Sozialdemokraten einstimmig: „Wir wollen darauf hinwirken, dass die antragsberechtigten Verfassungsorgane durch Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit einer Sammlung von Materialien für ein Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beginnen.“ Einen Tag später verkündete Dobrindt: „Entscheidungen des Parteitags der SPD sind für den Innenminister noch kein Auftrag.“ Er verwies stattdessen auf eine Arbeitsgruppe, die sich mit möglichen Folgen einer AfD-Hochstufung etwa für Waffenrecht, öffentlichen Dienst und Sicherheitsüberprüfungen beschäftigen sollte – ausdrücklich aber nicht mit der Vorbereitung eines Verbotsverfahrens. Dobrindt führte noch ein weiteres Argument gegen derartige Vorbereitungen an: Zunächst müsse abgewartet werden, wie die Verwaltungsgerichte über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz entscheiden würden. Dieser Abwartekurs stieß auch unter Verfassungsrechtlern auf Kritik. Der Staatsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln etwa widersprach im August 2025 Dobrindts Strategie, zunächst die verwaltungsgerichtlichen Verfahren abzuwarten. Schon jetzt könne eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe die Arbeit an einem Verbotsantrag aufnehmen. Wer erst jahrelange Gerichtsverfahren abwarte und danach mit der Vorbereitung beginne, werde seiner Verantwortung für den Schutz der Demokratie „nur schwer gerecht”.
via tagesspiegel: Die fehlenden Erkenntnisse: Wie Alexander Dobrindt die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausbremst
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