Im IKEA-Look forderte die belgische Partei Vlaams Belang u.a. die Begrenzung des Familiennachzugs und Sozialhilfe für Schutzbedürftige auf ein Minimum zu reduzieren. Über die Rechtmäßigkeit dieser Parodie hatte nun der EuGH zu entscheiden. Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus. Keine Schrauben, keine Dübel, sondern Migrationspolitik: Die rechtsradikale belgische Partei Vlaams Belang wollte ihren Plan zur Reform der Asyl- und Einwanderungspolitik mit der Bekanntheit von IKEA aufladen. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun: Wer bekannte Marken in einer Kampagne nutzt, kann sich nicht einfach pauschal auf Meinungsfreiheit berufen (Urt. v. 08.09.2026, Rs. C-298/23).
Vlaams Belang hatte den Plan 2022 unter dem Titel “IKEA-PLAN – Immigratie Kan Echt Anders” öffentlich vorgestellt. Das Programm enthielt 15 politische Vorschläge, die als “montagefertig” beschrieben wurden. Dazu nutzte die Kampagne Zeichen, die den bekannten IKEA-Marken entsprachen, sowie Figuren, die an die Montageanleitung des Möbelkonzerns erinnerten. Gerade diese Nähe zur Marke war gewollt. Sie sollte der politischen Botschaft Aufmerksamkeit verschaffen.  Gegen die Kampagne ging Inter IKEA Systems, Inhaberin der IKEA-Marken, vor belgischen Gerichten vor. Beklagt war unter anderem der Vrijheidsfonds, die Vereinigung, die die Kampagne für Vlaams Belang durchgeführt hatte. Der Vrijheidsfonds räumte ein, die IKEA-Marken ohne Zustimmung benutzt zu haben. Er berief sich aber auf politische Meinungsfreiheit und politische Parodie. (…)
Die bloße Berufung auf Meinungsfreiheit genügt nicht. Wer eine bekannte Marke benutzt, muss konkret darlegen und nachweisen, warum gerade diese Nutzung für die eigene Meinungsäußerung gerechtfertigt ist. Das nationale Gericht muss dann abwägen: Auf der einen Seite stehen das Eigentumsrecht und die Interessen des Markeninhabers, auf der anderen Seite die Meinungsfreiheit und die Interessen des Dritten. Rechtlich geht es dabei um den besonderen Schutz bekannter Marken. Solche Marken werden nicht nur gegen klassische Verwechslungen geschützt. Nach dem Unionsmarkenrecht kann der Inhaber auch gegen eine Benutzung vorgehen, die die Wertschätzung oder Unterscheidungskraft einer bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund ausnutzt oder beeinträchtigt. In Deutschland findet sich dieser Gedanke in § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Markengesetz (MarkenG) ebenfalls wieder.

via lto: Migrationspolitik im IKEA-Look EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

siehe auch: IKEA setzt sich gegen rechtsextreme Partei durch Eine rechtsextreme Partei in Belgien präsentierte Ideen zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – zum Ärger des schwedischen Möbelkonzerns. Der Europäische Gerichtshof hat nun im Sinne von IKEA geurteilt. Die belgische nationalistische Partei Vlaams Belang wollte ihr Programm zur Immigrationspolitik im November 2022 wohl besonders witzig präsentieren. Auf einer Pressekonferenz stellte sie den sogenannten IKEA-Plan vor.Sie nutzte den Schriftzug des schwedischen Möbelhauses und präsentierte ihre 15 Vorschläge zum Thema Einwanderung im Stile einer IKEA-Aufbauanleitung – samt der bekannten Comic-Figuren, die sonst die Bretter von Regalen und Betten zusammenschrauben. Anschließend wurde die Pressekonferenz von der Partei in den sozialen Medien verbreitet.


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