Das “Königreich Deutschland” galt als bundesweit größte Reichsbürger-Gruppierung. Seit Mai 2025 ist sie verboten. Der GBA hat nun Anklage gegen vier mutmaßliche Anführer um den “obersten Souverän” Peter Fitzek erhoben. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Köpfe der “Reichsbürger”-Gruppe “Königreich Deutschland” (KRD) erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihnen vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben (§ 129 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Strafgesetzbuch, StGB). Dem Gründer Peter Fitzek und einem anderen Angeschuldigten werden zudem unter anderem mehrere Fälle der bandenmäßigen Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 und 4 Strafgesetzbuch, StGB) vorgeworfen, teilweise sollen sie gemeinschaftlich mit einem weiteren mutmaßlichen KRD-Mitglied gehandelt haben. Fitzek allein soll außerdem unter anderem ein unerlaubtes Versicherungsgeschäft betrieben (§ 331 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz), in zahlreichen Fällen Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nrn. 1 und 5 Abgabenordnung) begangen und Arbeitsentgelt vorenthalten haben (§ 266a Abs. 1 StGB). Über die Vorwürfe gegen Fitzek berichtete LTO bereits ausführlich. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann es zum Prozess kommt. Am 13. Mai 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die zu der Zeit größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Nach eigenen Angaben hatte das KRD damals 6.000 Anhänger, die Sicherheitsbehörden gingen allerdings eher von 1.000 Anhängern aus. Am selben Tag ließ die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude durchsuchen und die vier mutmaßlichen Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg festnehmen. Sie sind seitdem in Untersuchungshaft. Ende Mai 2026 verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) Fitzeks Haftbeschwerde.
siehe auch: Mehrere Personen im Fokus Mutmaßliche Anführer von “Reichsbürger”-Gruppe angeklagt. “Königreich Deutschland” galt als bundesweit größte sogenannte “Reichsbürger”-Gruppierung. Seit Mai 2025 ist sie verboten. Die Bundesanwaltschaft will vier mutmaßliche Rädelsführer vor Gericht sehen. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Köpfe der “Reichsbürger”-Gruppe “Königreich Deutschland” (KRD) erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihnen vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben. Dem Gründer Peter Fitzek werden zudem unter anderem der Betrieb eines unerlaubten Versicherungsgeschäfts und zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann es zum Prozess kommt. Am 13. Mai 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die zu der Zeit größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Nach eigenen Angaben hatte KRD damals 6.000 Anhänger, die Sicherheitsbehörden gingen allerdings eher von 1.000 Anhängern aus. Am selben Tag ließ die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude durchsuchen und vier mutmaßliche Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg festnehmen. Sie sind seitdem in Untersuchungshaft.
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