Mit Vernichtung ist Putin auf dem “richtigen Weg”. Wer das sagt, macht sich strafbar, entschied das OLG Braunschweig. Das Urteil zeigt, dass eine einheitliche Rechtsprechungslinie zur Billigung von Straftaten noch auf sich warten lässt. Eine Frau hat sich mit einem Kommentar, der die Aussage enthielt, Putin sei in der Ukraine “auf dem richtigen Weg”, um “faschistische Unsauberkeit zu vernichten”, wegen Billigung von Straftaten nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar gemacht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit Urteil vom 18. Mai 2026 entschieden (1 ORs 12/26). Der 1. Strafsenat bestätigte damit die Entscheidungen der Vorinstanzen, allerdings mit teilweise abweichender Begründung. Lediglich die Höhe der Geldstrafe setzte er herab, und zwar auf 1.485 Euro. Hintergrund des Verfahrens war eine Äußerung auf der Profilseite eines russischen Online-Kontaktnetzwerks. Dort hatte die Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Göttingen im April 2022 Veranstaltungen kritisiert, auf denen der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gefeiert und verherrlicht worden sei. Sie rief die russischsprachige Bevölkerung in Deutschland unter anderem dazu auf, sich von solchen Veranstaltungen zu distanzieren und das “Z-Symbol” nicht zu verwenden. Die Angeklagte kommentierte dies mit den Worten: “Wir sind mit Putin, er ist auf dem richtigen Weg, um endlich die gesamte faschistische Unsauberkeit zu vernichten, die in den letzten acht Jahren Menschen im Donbass, Luhansk und Donetsk umgebracht haben. Da hat man irgendwie euer Geschrei nicht gehört, dass Menschen, unter anderem Kinder und Alte, nicht getötet werden sollen.” Der Beitrag war für die rund 800 Kontakte der Vorsitzenden sowie für die Kontakte der Angeklagten in dem Netzwerk einsehbar. Das Amtsgericht Duderstadt verurteilte die Frau daraufhin wegen Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB) zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.980 Euro. Die Berufung der Angeklagten vor dem Landgericht Göttingen blieb ohne Erfolg. Auch die Revision gegen das Berufungsurteil hatte nun im Schuldspruch keinen Erfolg.
Deutsche Behörden prüfen “Hass-Manifest” nach Amoklauf an bayerischer Schule – #terror
Nach dem Messerattentat in einer bayerischen Schule sieht die Polizei ein extremistisches Motiv. Die Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung hat die Ermittlungen übernommen. Warum? Diese Frage stellen sich in Bayern seit einer Woche unzählige Schülerinnen und Schüler, Read more