Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Entlassung einer ehemaligen Funktionärin der Jugendorganisation der AfD aus der Rechtspflegeausbildung bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts hatte sie ihre Ernennung durch arglistige Täuschung über ihre frühere Führungsposition in der Jungen Alternative Hessen erlangt. Die Entlassung einer ehemaligen Funktionärin der früheren Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg aus der Rechtspflegeausbildung ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden (AZ: 12 K 528/26)). Die Frau habe ihre Ernennung „durch eine arglistige Täuschung“ über ihre zeitweilige Führungsposition in der Jungen Alternative (JA) Hessen erlangt, argumentierte das Gericht. Die Frau war den Gerichtsangaben zufolge von 2021 bis 2024 Mitglied und ab 2023 auch Vorstandsmitglied der JA Hessen. Zudem war sie Mitglied des Bundesverbands der JA und seit 2023 Mitglied der AfD. Im Rahmen ihrer Bewerbung als Rechtspflegeranwärterin hatte sie eine Erklärung zur Verfassungstreue abgegeben und am Tag zuvor per E-Mail den Austritt aus der JA erklärt. Danach ist sie vom Oberlandesgericht zur Rechtspflegeranwärterin ernannt worden. Ende 2025 hat das Oberlandesgericht die Ernennung wegen arglistiger Täuschung zurückgenommen und die sofortige Vollziehung angeordnet

via staatsanzeiger: Entlassung einer früheren AFD-Funktionärin wegen arglistiger Täuschung war rechtens