Das Amtsgericht Würzburg verhängte eine Geldstrafe gegen den 24-jährigen AfD-Politiker. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde Daniel Halemba freigesprochen. Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht entschied auf 160 Tagessätze von je 190 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. Halembas Anwälte hatten in der Vorwoche auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft auf 240 Tagessätze zu je 215 Euro. Ankläger Tobias Kostuch hatte die Vorwürfe der Volksverhetzung, Geldwäsche, der Nötigung und versuchten Nötigung als erwiesen angesehen. Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen wurde der 24-Jährige freigesprochen.
via tagesspiegel: Geldwäsche und Nötigung: AfD-Politiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt
siehe auch: Prozess in Würzburg AfD-Politiker Halemba wegen Nötigung zu Geldstrafe verurteilt. Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung, Sachbeschädigung: Die Vorwürfe gegen AfD-Politiker Daniel Halemba waren schwerwiegend. Das Amtsgericht Würzburg hat nun zum Teil gegen ihn entschieden. Daniel Halemba war einmal der jüngste Abgeordnete im bayerischen Landtag, in der Partei gilt er als rechts außen, durch einen Gerichtsprozess rückte er zuletzt in den Fokus der Justiz. Nun hat das Amtsgericht Würzburg den AfD-Landtagsabgeordneten wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schöffengericht entschied auf 160 Tagessätze von je 190 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. Halemba hatte angekündigt, im Falle einer Verurteilung Rechtsmittel einzulegen. Die Jugendkammer verurteilte Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung. Vom Vorwurf der Volksverhetzung und der versuchten Nötigung dagegen sprach sie den 24-Jährigen frei; AG Würzburg nimmt Geldwäsche und Nötigung an AfD-Politiker Halemba zu mehr als 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu 160 Tagessätzen zu je 190 Euro verurteilt. Vom Vorwurf der Volksverhetzung wurde er freigesprochen. Das Amtsgericht (AG) Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche (§ 261 Strafgesetzbuch, StGB) und Nötigung (§ 240 StGB) zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 190 Euro (30.400 Euro) verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der 24-Jährige damit als vorbestraft gelten. Die Verurteilung wäre im Führungszeugnis einzutragen (§§ 4, 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG, Bundeszentralregistergesetz). Nach Auffassung des Jugendschöffengerichts ist es erwiesen, dass Halemba im Juli 2022 Gelder aus von Dritten begangenen Betrugstaten von seinem Privatkonto auf ein Konto im Baltikum weitergeleitet haben soll. Hierfür soll er eine geringfügige Provision erhalten haben. Die in drei Fällen transferierten Gelder summieren sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf einen mittleren vierstelligen Betrag.