Der einschlägig bekannte AfD-Politiker Thomas Hartung sollte Laienrichter für das Verwaltungsgericht Stuttgart werden. Gewählt wurden am Ende andere. Der AfD-Politiker Thomas Hartung wird nicht ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart. Dabei hatte die AfD-Fraktion schon über ihren „größten politischen Erfolg“ in der bisherigen Wahlperiode gejubelt. Am 1. Dezember hätte Hartungs Amtszeit begonnen. Ehrenamtliche Rich­te­r:in­nen gibt es in allen Gerichtszweigen, vom Arbeitsgericht bis zum Sozialgericht. Am bekanntesten sind die ehrenamtlichen Rich­te­r:in­nen im Strafrecht, dort heißen sie Schöff:innen. Die Lai­en­rich­te­r:in­nen stehen zwar im Schatten der Berufsrichter:innen, haben aber das gleiche Stimmrecht. Am Verwaltungsgericht entscheiden sie mit über Klagen gegen Baugenehmigungen, Demoverbote und abgelehnte Asylanträge. Thomas Hartung ist promovierter Germanist und versteht sich als AfD-Intellektueller. In Sachsen war er AfD-Mitgründer und stellvertretender Landesvorsitzender. Seit 2020 ist Hartung Pressesprecher der Landtagsfraktion Baden-Württemberg. Deutschland hält er für eine „Umerziehungsrepublik“, so sein jüngstes Buch. Als er einen schwarzen Busfahrer mit Terrorismus assoziierte, wurde er wegen Volksverhetzung angeklagt, aber freigesprochen. Und Stephan Harbarth, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, bezeichnete er als „Schaufensterpersonalie“. Dennoch wollte Hartung selbst Teil der Justiz werden. Die AfD-Fraktion im Böblinger Kreistag, dem er selbst angehört, schlug ihn als ehrenamtlichen Verwaltungsrichter vor. Ende Juli übernahm der Kreistag ohne Diskussion die Vorschläge aller Fraktionen in seine 52-köpfige Nominierungsliste, also auch die 7 von der AfD genannten Namen. Was die AfD jedoch bei ihrem Jubel darüber übersehen hatte: Dem Landkreis Böblingen stehen nur halb so viele, nämlich 26, ehrenamtliche Rich­te­r:in­nen am VG Stuttgart zu.

via taz: Rechte Richter im Ehrenamt AfD jubelte zu früh