“Nur” eine kriminelle oder doch schon eine terroristische Vereinigung? Der BGH wird sein Urteil Ende Januar verkünden. Foto: picture alliance/dpa | Martin Schutt Die Bundesanwaltschaft hofft immer noch auf eine Einstufung der Nazi-Kampfsportgruppe Knockout 51 als terroristische Vereinigung, wird aber wohl enttäuscht werden. Christian Rath war bei der Revisionsverhandlung dabei. Knockout 51 war eine 2019 gegründete Kampfsportgruppe für Rechtsextremisten. Sie versuchte, mit Gewalt gegen Linke, Polizisten und Junkies in Eisenach-West einen “Nazi-Kiez” zu etablieren. Im April 2022 wurden mehrere Mitglieder verhaftet. Im April 2025 verurteilte sie das Oberlandesgericht Jena zu Haftstrafen. Leon Ringl, der Gründer und Rädelsführer, wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das OLG Jena stufte Knockout 51 zwar als kriminelle Vereinigung gemäß § 129 Strafgesetzbuch (StGB) ein; das Ziel sei gewesen, mit Körperverletzungen gegen Linke, Polizisten und “Asoziale” vorzugehen. Eine “terroristische Vereinigung” gemäß § 129a StGB konnte das OLG aber nicht erkennen. Hier hätte das Ziel die Tötung politischer Gegner sein müssen, so das Gericht. Die Bundesanwaltschaft blieb aber bei ihrer Einschätzung, Knockout 51 habe sich ab Frühjahr 2021 radikalisiert und ab da das Ziel gehabt, Linke nicht nur zu verprügeln, sondern auch zu töten. Dazu sollten linke Angriffe provoziert werden, um in vermeintlicher Notwehr zuschlagen zu können. Die Bundesanwaltschaft wollte mit ihrer Revision gegen das Jenaer Urteil erreichen, dass Knockout 51 doch als terroristische Vereinigung eingestuft wird (…) Der BGH wird sein Urteil am 26. Januar 2026 verkünden.

via lto: BGH-Verhandlung über rechtsextreme Schlägergruppe Knoc­kout 51 in Karls­ruhe