Tage vor dem Eklat um Brosius-Gersdorfs Nominierung wurde ihr Wikipedia-Artikel von einem renommierten Rechtswissenschaftler bearbeitet. Er steht der katholischen Kirche nahe – und dem Präsidenten des Verfassungsgerichts. Einer der renommiertesten Rechtswissenschaftler Deutschlands, Ekkehart Reimer von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, hat wenige Tage vor dem Eklat um die Nominierung von Frauke Brosius-Gersdorf für das Richteramt am Bundesverfassungsgericht den Wikipedia-Eintrag zu ihrer Person gezielt um ihre Position zum Schwangerschaftsabbruch ergänzt. Das ergaben Recherchen von t-online. Reimer bestätigte diesen Vorgang auf Anfrage von t-online. Er habe sich dazu veranlasst gesehen, “weil diese Frage in der in diesen Tagen aufkeimenden politischen und wissenschaftlichen Diskussion zentral, in der vorherigen Wikipedia-Fassung aber unterbelichtet, ungenau und unbelegt war”, schrieb Reimer in einer Stellungnahme. Er habe für die Bearbeitung bewusst seinen Klarnamen verwendet. Mit dem Benutzerprofil, das Reimer erstellt hat, wurden in fast 13 Jahren nur zwei weitere Einträge bearbeitet. Einer davon wurde unter anderem mit Informationen zum Cusanuswerk angereichert, dem Begabtenförderungswerk der Deutschen Bischofskonferenz, dem Reimer vorsteht. Nachdem die Nominierung von Brosius-Gersdorf am 30. Juni durch einen Bericht der “FAZ” einer größeren Öffentlichkeit bekannt geworden war, hatten ab 1. Juli rechte Blogs wie “Apollo News” und “Nius” tagelang über vermeintlich grundgesetzwidrige und problematische Ansichten der in Fachkreisen hoch angesehenen Juristin berichtet. Auch Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag, die ihre Wahl zehn Tage später vorerst absetzen ließ, kritisierten Brosius-Gersdorf für ihre fachlichen Einschätzungen scharf, unter anderem zum Schwangerschaftsabbruch. Fünf Tage vor dem Bericht der “FAZ” war allerdings der Wikipedia-Eintrag zu Brosius-Gersdorf verändert worden – zu diesem Zeitpunkt kursierten die Namen der Nominierten unter Insidern seit Wochen. Der Beitrag hatte bis dahin weitestgehend aus biografischen Angaben bestanden, ohne auf fachliche Positionen einzugehen. Am 25. Juni um 18.42 Uhr ergänzte Reimer dann mit dem Benutzerprofil “E. Reimer” folgende Passage komplett: “2023/24 war sie stellvertretende Koordinatorin der von der damaligen Bundesregierung eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Arbeitsgruppe 1). In der Auseinandersetzung um die Abtreibung betont Brosius-Gersdorf das Recht des Gesetzgebers, die Abtreibung in den ersten 12 Monaten der Schwangerschaft zu erlauben. Der Gesetzgeber sei nicht an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden, nach der die Abtreibung wegen des Lebensrechts des Embryo [sic] (Art. 2 Abs. 2 GG) zwar straffrei, aber – von Sonderfällen abgesehen – nicht rechtmäßig sein dürfe.” 20 Minuten später korrigierte er, es gehe nicht um die “ersten 12 Monate der Schwangerschaft”, sondern um die ersten zwölf Schwangerschaftswochen, spitzte aber Formulierungen zu. Aus “war” wurde “engagierte sich”, aus “betont” wurde “setzte sich (…) ein”.

via t-online: Ränkespiele ums Verfassungsgericht? Rechtswissenschaftler stieß die Brosius-Gersdorf-Affäre an