Eine rassistische Stellenanzeige eines Sebnitzer Dachdeckers hatte im April bundesweit Schlagzeilen provoziert. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen gegen den 60 Jahre alten Handwerker wegen des Verdachts der Volksverhetzung eingestellt. Laut Staatsanwaltschaft war der Inhalt der Stellenanzeige zwar als “teilweise geschmacklos und moralisch anstößig” zu bewerten, strafrechtlich ist sie jedoch ohne Relevanz. Der Sebnitzer Dachdeckermeister hatte in der Werbeanzeige einen Ausbildungsplatz in Aussicht gestellt, schloss bestimmte Menschen als Bewerber aber aus. Diese wurden mit antisemitischen, rassistischen und diskriminierenden Begriffen beschrieben. Bei der Staatsanwaltschaft waren daraufhin viele Anzeigen eingegangen. Äußerungen von Meinungsfreiheit gedeckt Die Äußerungen seien von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Eine Rolle habe dabei gespielt, dass die Personengruppen teilweise nicht eindeutig identifizierbar seien. Darüber hinaus habe der Beschuldigte auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen. Eine Anklage kam daher laut Statsanwaltschaft nicht in Betracht
via mdr: Rassistische Anzeige in Amtsblatt Sebnitz: Ermittlungen gegen Dachdecker eingestellt
siehe dazu auch: ANZEIGE ERSTATTET – #Dachdecker schaltet rassistische Anzeige im #Amtsblatt #Sebnitz Mit einer Anzeige im Amtsblatt der Stadt Sebnitz sucht eine Dachdeckerfirma nach Azubis – und macht dabei eine menschenverachtende Einschränkung. Die Stadt reagiert, steht aber selbst in der Kritik. Der Handwerker selbst will sich der Tragweite der Begriffe nicht bewusst gewesen sein. Ein Dachdeckermeister in Sebnitz hat mit einer rassistischen Anzeige im Amtsblatt für Entsetzen gesorgt. “Ausbildungsplatz ab 2026 ABER: keine Hakennasen, Bimbos, Zeppelträger!” heißt es da. Sprich: Der Handwerker möchte keine Schwarzen oder Juden als Bewerber. Was er mit Zeppelträger genau meint, ist unklar. Im Netz kursieren verschiedene Meinungen dazu. Es könnten Zopfträger oder Muslime gemeint sein. Wie kann so eine Anzeige in ein Amtsblatt kommen, fragen sich viele. Der Bürgermeister von Sebnitz, Ronald Kretzschmar sagte MDR SACHSEN, die Anzeige sei beschämend und untragbar. “Leider sehen wir solche Anzeigen nicht, da diese als private Anzeige über den Wittich Verlag (Verleger des Grenzblattes) gebucht wird. Hier hat die Redaktion des Wittich Verlages versagt, da hätte man noch den Abdruck verhindern können.” Kretzschmar hat Anzeige gegen den Verfasser, den Dachdecker Ronney W., gestellt und ebenso gegen den Verlag. Der gesamte Stadtrat und die Ortsvorsteher seien ebenso schockiert. “Volksverhetzung, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit haben bei uns keinen Platz und werden in jeder Form abgelehnt”, schreibt die Stadt in einer Stellungnahme.