Berlins Innenverwaltung verweigerte einem AfD-Abgeordneten zu Unrecht die Vornamen deutscher Messerverdächtiger. Das will sie auch weiterhin tun. Das sind die Gründe. Der Berliner Senat wird weiter keine Vornamen von Messertätern mit deutscher Staatsbürgerschaft herausgeben. Das sagte die Senatsinnenverwaltung dem Tagesspiegel. Damit reagierte die Behörde auf einen Beschluss des Verfassungsgerichtshofs von Mitte Mai. Demnach war es rechtswidrig, dass die Innenverwaltung der AfD-Fraktion die Liste der 20 häufigsten Vornamen von Verdächtigen, die 2023 mit einem Messer als Tatmittel erfasst worden waren, verweigert hatte. Die Innenverwaltung habe den Gerichtsbeschluss geprüft und jetzt entschieden, die Vornamensliste erneut nicht an den AfD-Abgeordneten Marc Vallendar herauszugeben, sagte eine Sprecherin. Derzeit werde die neue Begründung erarbeitet und nachgebessert. Dabei werde den Vorgaben der Verfassungsrichter Rechnung getragen. Die Innenverwaltung sei zuversichtlich, bei einem erneuten Organstreitverfahren nicht erneut zu unterliegen. Den Richtern war die erste Begründung des Senats, nämlich die Persönlichkeitsrechte Betroffener zu wahren und das Risiko der Identifizierbarkeit und Falschverdächtigungen zu minimieren, zu dünn und zu pauschal. Damit habe der Senat das parlamentarische Fragerecht des Abgeordneten verletzt. Klare Hinweise der Verfassungsrichter Die Verwaltung hätte besser begründen müssen, inwieweit die Grundrechte der Verdächtigen auf informationelle Selbstbestimmung und auf Schutz persönlicher Daten konkret betroffen sind. Zur Herausgabe der Namensliste hatten die Richter die Innenverwaltung aber nicht verpflichtet. Ihr wurde aufgegeben, erneut über die Anfrage der AfD zu entscheiden.
via tagesspiegel: Nach Beschluss des Verfassungsgerichts: Berliner Senat will weiter keine Vornamen deutscher Messertäter nennen