Wer Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation ist, darf laut Gesetz keine Waffen besitzen. Was bedeutet das für die AfD? Eine Recherche bei rund 140 Waffenbehörden zeigt, wie stark diese Entscheidung von der Postleitzahl abhängig ist. Mit einem Sturmgewehr vor der Brust präsentiert sich Maximilian Müger im August 2024 auf TikTok. In dem kurzen Video sagt er, man müsse „Migration bekämpfen“ und fordert „freie Waffen für freie Bürger“. Anschließend schießt er mehrmals in die Luft. Müger ist nicht irgendwer. Als er das Video hochlädt, ist er Abgeordneter im hessischen Landtag – und zwar für die AfD. Zwischenzeitlich ist er aus der Partei ausgetreten. Es ist nur einer von zahlreichen Fällen, in denen AfD-Mitglieder im Zusammenhang mit Waffen in den Fokus der Öffentlichkeit geraten sind. Ein ehemaliger AfD-Lokalpolitiker soll mit einem Gewehr in der Hand Polizist*innen entgegengetreten sein, die ihn festnehmen wollten. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer rechten Terrorgruppe vorgeworfen. Eine frühere AfD-Bundestagsabgeordnete, die als Sportschützin mehrere Waffen besaß, soll als Teil einer Reichsbürger-Gruppe einen Umsturz geplant haben.  Bundesweit besitzen AfD-Mitglieder Schusswaffen. Zugleich wird ihre Partei in weiten Teilen als rechtsextrem eingestuft und von Verfassungsschutzbehörden beobachtet. Das hat bereits dazu geführt, dass einige AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben mussten. Doch einen einheitlichen Umgang mit bewaffneten AfD-Mitgliedern haben die zuständigen Behörden bisher nicht (…) Ob jemand zuverlässig genug ist, um eine Waffe zu besitzen, überprüfen die rund 550 Waffenbehörden in ganz Deutschland. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der antragstellenden Person. Wenn jemand einen Antrag für eine Waffenbesitzkarte stellt, dann müssen die Behörden beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz, der Polizei, dem Zoll und dem Bundeskriminalamt Informationen zu den Antragsteller*innen abfragen. Die finale Entscheidung, ob sie eine Waffenbesitzkarte ausstellt, trifft jedoch allein die Waffenbehörde. Wir wollten von den Waffenbehörden wissen, ob die Verfassungsschutzämter sie überhaupt informieren, wenn Antragstellerinnen oder bestehende Inhaberinnen von Waffenbesitzkarten AfD-Mitglieder sind. Die Antworten unterscheiden sich nicht nur zwischen den einzelnen Bundesländern, sondern auch zwischen einzelnen Waffenbehörden im selben Bundesland.

via frag den staat: Bewaffnete Rechtsextreme Wer AfD-Mitgliedern die Waffen wegnimmt – und wer nicht

screenshot frag den staat