Alkoholisierte Kundin beschimpfte dem Urteil zufolge in Supermarkt ausländischen Kassier rassistisch. Weil Angeklagte einschlägig vorbestraft ist, wurde Gefängnisstrafe verhängt. Wegen Verhetzung wurde die mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Die 42-jährige Angeklagte erschien unentschuldigt nicht zur Gerichtsverhandlung, die in ihrer Abwesenheit durchgeführt wurde. Sie kann die Entscheidung bekämpfen. Staatsanwältin Konstanze Erath verzichtete auf Rechtsmittel. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Haft gewesen. Über die Angeklagte wurde eine Freiheitsstrafe verhängt, weil sie bereits vier einschlägige Vorstrafen hat. Nach Ansicht des Richters setzte die angeklagte Arbeitslose am 4. März in Dornbirn einen Ausländer aufgrund seiner Herkunft öffentlich herab. Demnach beschimpfte die alkoholisierte Kundin am Bahnhof in einem Supermarkt den afghanischen Kassier rassistisch und sagte, er und die anderen Ausländer sollten aus Österreich verschwinden. Verhetzung Weil sich die Angeklagte öffentlich vor zumindest 30 Personen ausländerfeindlich äußerte, lag rechtlich nicht nur eine mit einer Privatanklage zu verfolgende Beleidigung vor, sondern der Tatbestand der Verhetzung vor. Der Richter hielt die belastenden Angaben des mutmaßlichen Opfers für glaubwürdig. Der 38-jährige Afghane zog in der Gerichtsverhandlung seinen Schadenersatzanspruch von 200 Euro zurück.

via vol.at: VORARLBERG Kassier rassistisch beschimpft: Haftstraf