Die Partei sei eine mögliche Gefahr für die Demokratie: Die neue Justizministerin von der SPD hat sich für die Prüfung eines Parteiverbots der AfD ausgesprochen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für eine ernsthafte Prüfung eines Verbots der AfD ausgesprochen. Die Partei müsse als “mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst” genommen werden, sagte sie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie bezog sich damit auf die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz. “Dazu gehört unbedingt, ein Parteiverbot zu prüfen”, sagte sie der Zeitung. Hubig kündigte an, dass die schwarz-rote Bundesregierung sich zu einem Verbotsverfahren beraten und eine gemeinsame Antwort finden werde. Doch sie sieht neben der Bundesregierung auch die Kammern des Parlaments in der Pflicht: “Ich möchte auch betonen: Im Bundestag und im Bundesrat muss die Diskussion ebenfalls stattfinden.” Ein Antrag auf ein Verbotsverfahren kann durch die Bundesregierung, den Bundestag oder den Bundesrat gestellt werden. Zwar sei ein Parteiverbot “das schärfste Schwert, das unsere Demokratie gegen ihre organisierten Feinde hat” und dürfe “nicht voreilig” gezogen werden, sagte Hubig. Doch das heiße umgekehrt auch: “Wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen.”
via zeit: Justizministerin Hubig will AfD-Verbot prüfen
siehe auch: Neue Justizministerin will AfD-Verbot „unbedingt“ prüfen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa Die neue Bundesjustizministerin drängt auf ein AfD-Verbotsverfahren. Wenn nach einer „gründlichen Prüfung“ die Voraussetzungen erfüllt seien, sei es schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen. In der Regierung ist das umstritten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) spricht sich dafür aus, „unbedingt“ ein Verbotsverfahren für die AfD zu prüfen. Der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ sagte sie, nach Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch müsse man diese „als mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst nehmen“. Hubig erklärte, das Parteiverbot sei das schärfste Schwert, das die Demokratie gegen ihre organisierten Feinde habe. Man dürfe es nicht voreilig ziehen. Das heiße umgekehrt: „Wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen.“ Ob ein Verbotsverfahren Erfolg hätte, könne man im Voraus nie sicher wissen, sagte Hubig. „Aber das gilt auch für andere Verfahren. Bei Strafprozessen steht eine Verurteilung am Anfang auch nicht fest. Trotzdem verzichtet der Rechtsstaat nicht auf Anklagen“, argumentierte Hubig; HUBIG ÜBER AFD-VERBOT: „Es ist für ein Verbot irrelevant, wie viele Menschen eine Partei wählen“. Die neue Justizministerin Stefanie Hubig spricht in ihrem ersten Interview über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren, die Lage an den Grenzen und die Zusammenarbeit mit Innenminister Dobrindt. Frau Ministerin, Sie haben noch vor Amtsantritt betont, dass der Umgang mit der AfD für Sie Priorität haben wird. Welchen halten Sie für richtig? Einen rechtsstaatlichen. Die AfD ist keine Partei wie jede andere. Wir wissen jetzt: Der Verfassungsschutz ist überzeugt, dass die AfD „gesichert rechtsextremistisch“ ist. Deshalb müssen wir die Partei als mögliche Gefahr für unsere Demokratie sehr ernst nehmen. Dazu gehört unbedingt, ein Parteiverbot zu prüfen. Wichtig ist: Das Parteiverbot ist das schärfste Schwert, das unsere Demokratie gegen ihre organisierten Feinde hat. Man darf es nicht voreilig ziehen. Das heißt umgekehrt, wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann wäre es nur schwer vermittelbar, das Instrument nicht zu nutzen. Noch sind wir aber nicht an diesem Punkt. (…) Die Angst vor dem Scheitern ist ein Argument gegen ein Verbotsverfahren. Ein anderes nimmt die vielen AfD-Wähler in den Blick. Kann man sie aus dem demokratischen Prozess ausschließen? Da gibt es eine klare Antwort, wenn man zugrunde legt, was uns Grundgesetz und Bundesverfassungsgericht sagen: Es ist für ein Verbot irrelevant, wie viele Menschen eine Partei wählen, sobald sie eine gewisse Größe erreicht hat. Neben der rechtlichen Betrachtung geht es natürlich auch darum, die AfD politisch zu bekämpfen.