Nachdem die AfD gegen die Einstufung als “gesichert rechtsextremistisch” geklagt hat, setzt der Verfassungsschutz die Hochstufung vorerst aus. Das war eine verfahrenstechnische Entscheidung – aber keine Aussage zur Sache. Eine Überraschung war es nicht. Drei Tage nach der Einstufung der AfD als “gesichert rechtsextremistisch” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), hat die Partei Klage eingereicht. 195 Seiten umfasst die Klageschrift, die beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln eingegangen ist. Darin stellt die AfD den Antrag, das Gericht möge es dem BfV per Urteil untersagen, die AfD als “gesichert rechtsextremistische Bestrebung” einzuordnen und als solche zu beobachten. In einem 1.100 Seiten umfassenden geheimen Gutachten kommt das BfV zu dem Schluss, dass es sich bei der AfD um eine “gesichert extremistische Bestrebung” handelt. Darüber hatte die Behörde in einer Pressemitteilung informiert. Man habe bei der Einstufung die letzten drei Jahre betrachtet und unter anderem Aussagen von hochrangigen Parteivertretern berücksichtigt. Vor allem das “in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis” sei nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar und rechtfertige die Einstufung, so heißt es in der Pressemitteilung.
via tagesschau: Hochstufung der AfD Was die “Stillhaltezusage” bedeutet