Gegen den Europaabgeordneten kann nun wegen der mutmaßlichen Verwendung eines Hitlergrußes ermittelt werden. Dem AfD-Politiker droht weiterer juristischer Ärger. Das EU-Parlament hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Petr Bystron aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft München wirft Bystron vor, in einem Beitrag auf der Plattform X Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet zu haben. Er hatte dort 2022 eine Fotocollage mit mutmaßlichen Hitlergrüßen gepostet. ZEIT ONLINE hatte vor einem Jahr berichtet, dass deswegen ein Strafbefehl gegen Bystron verhängt worden war, gegen den er sich gewehrt hatte. Bystrons Anwalt hatte die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen, das Ermittlungsverfahren sei “juristischer Unfug”. Im Juli 2024 hätte Petr Bystron in der Sache eigentlich vor dem Amtsgericht München erscheinen müssen. Doch das Verfahren war ausgesetzt worden, weil Bystron im vergangenen Jahr in das EU-Parlament gewählt worden war. Mit der heutigen Entscheidung kann das Strafverfahren nun wieder aufgenommen werden.    Die Justiz hat gerade viel Arbeit mit Bystron: Im EU-Parlament läuft noch ein zweites Immunitätsverfahren. Die Generalstaatsanwaltschaft München will wegen mutmaßlicher Korruption und Geldwäsche gegen ihn ermitteln

via zeit: Immunität von Petr Bystron aufgehoben

siehe auch: Ermittlungen wegen Internet-Beitrag EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf. Petr Bystron: Dem AfD-Politiker wird unter anderem Bestechlichkeit vorgeworfen. Wegen eines Beitrags auf einem sozialen Netzwerk wird gegen einen AfD-Abgeordneten ermittelt. Es sind nicht die einzigen Vorwürfe gegen den Mann. Das Europaparlament hat den Weg für weitere Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron freigemacht. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, die Immunität Bystrons aufzuheben. Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I wegen eines mutmaßlich strafrechtlich relevanten Beitrags auf einem sozialen Netzwerk. Wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des Parlaments hervorgeht, sind in dem Beitrag Politiker – unter anderem Mitglieder der geschäftsführenden Bundesregierung – abgebildet, wie sie in verschiedenen Situationen den rechten Arm heben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft entsteht bei einem objektiven Nutzer durch die Collage der Eindruck, die Politiker zeigten den Hitlergruß. Bystron wird beschuldigt, das zumindest stillschweigend akzeptiert und Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verbreitet zu haben; AfD-Abgeordneter EU-Parlament hebt Immunität von Bystron auf. Das EU-Parlament hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Bystron aufgehoben. Dabei geht es um einen Beitrag Bystrons in einem sozialen Netzwerk. Es sind nicht die ersten Ermittlungen gegen ihn.Das Europaparlament macht den Weg für weitere Ermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron frei. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Straßburg dafür, die Immunität Bystrons aufzuheben. Das Parlament in Straßburg folgte damit mehrheitlich einem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München aus dem vergangenen August.Wie aus Dokumenten des Parlaments hervorgeht, geht es in den Ermittlungen um einen Online-Beitrag Bystrons aus dem Jahr 2022, der an einen Hitlergruß erinnere. Der AfD-Politiker hatte demnach eine Fotomontage auf seinem Profil im Onlinedienst X hochgeladen, auf der verschiedene Politiker mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zu sehen waren. Ihm wird den Angaben zufolge vorgeworfen, “Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet zu haben”.Die Ermittler gingen davon aus, dass Bystron “zumindest stillschweigend in Kauf genommen hat, dass diese Fotomontage bei einem objektiven Twitter-Nutzer den Eindruck erweckt, dass es sich bei der abgebildeten Armhaltung um den ‘Hitlergruß’ handelt”, heißt es in der Erklärung des Parlaments.