Nach einer Wahlkampfspende an die AfD in Höhe von fast einer Million Euro prüfte die Staatsanwaltschaft im thüringischen Mühlhausen mehrere Strafanzeigen. Anlass zu Ermittlungen sieht sie jedoch nicht. Im Fall einer Parteispende in Höhe von 999.990 Euro an die AfD sieht die Staatsanwaltschaft im thüringischen Mühlhausen keinen Anlass für Ermittlungen. Das teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage mit und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Demnach habe die Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen geprüft, in denen unter anderem Zweifel an der tatsächlichen Herkunft des gespendeten Geldes geäußert wurden. Die Prüfung habe jedoch keine »hinreichend konkreten Anhaltspunkte« ergeben, »dass die eigentliche Zahlungsherkunft verschleiert wurde«, so der Sprecher. Hintergrund des Prüfverfahrens war die Zahlung von fast einer Million Euro, die am 23. Januar bei der AfD eingegangen war. Als Absender meldete die Partei der Bundestagsverwaltung einen Mann namens Horst Jan Winter, der angeblich in der thüringischen Kleinstadt Blankenhain wohnen sollte. Doch schon bald stellte sich heraus, dass dies offenbar lediglich eine Briefkastenadresse war. Wie der SPIEGEL herausfand, lebt Winter tatsächlich in Jena und war zum Zeitpunkt der Spende Mitglied im Aufsichtsrat des Versandhandelsunternehmers Böttcher AG. Nach Bekanntwerden des Spenders räumte der Chef des Unternehmens, Udo Böttcher, ein, dass er Winter vor dessen Spende an die AfD zwei Millionen Euro aus seinem Privatvermögen »geschenkt« habe. Vorgeblich habe er jedoch »nicht im Entferntesten damit gerechnet«, dass Winter »aus dem geschenkten Betrag eine Parteispende an die AfD bestreiten würde«. »Wegen groben Undanks widerrufen« Den Verdacht, dass es sich bei der Zuwendung um eine illegale »Strohmannspende« handeln könne, bei der die tatsächliche Herkunft des Geldes verschleiert wird, wies Böttcher scharf zurück. In einer Presseerklärung teilte er mit, dass Winter »aufgrund des Vertrauensbruchs« mit sofortiger Wirkung als Aufsichtsrat der Böttcher AG abberufen worden sei. Zugleich habe er die Schenkung in Höhe der an die AfD gezahlten Spende »wegen groben Undanks widerrufen« und Winter zur Rückzahlung der knapp eine Million Euro aufgefordert. »Sollte diese Summe nicht fristgerecht binnen einer Woche eingehen, werde ich Klage auf Rückzahlung gegen Herrn Winter erheben«, schrieb Böttcher Ende Januar. Wiederholte Anfragen des SPIEGEL, ob Winter das Geld inzwischen zurückgezahlt hat oder ob tatsächlich Klage erhoben wurde, ließ Böttcher unbeantwortet – genau wie Fragen, wann die Schenkung erfolgte, ob ein entsprechender Schenkungsvertrag existiert und inwieweit Schenkungsteuer entrichtet wurde.

via spiegel: Großspende aus Thüringen Staatsanwaltschaft will nach 999.990-Euro-Spende an die AfD nicht ermitteln