Unter anderem wegen zahlreicher Likes unter den Facebook-Beiträgen von Rechtsextremisten wurde einem Mann die Sicherheitsfreigabe für eine bestimmte Arbeit am Polizeipräsidium Düsseldorf verwehrt. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht. Das Landesamt für Verfassungsschutz hält André P. für ein Sicherheitsrisiko. Zumindest bezweifelt der Inlands-Nachrichtendienst, dass er vollständig und unumstößlich auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht. Ein Grund dafür sind einige Likes auf Facebook, die P. bei den Profilen und Beiträgen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen seien, vornahm. Die Einordnung der Behörde hat P. die Zulassung zu einer „sicherheitsempfindlichen Tätigkeit“ beim Polizeipräsidium Düsseldorf gekostet, die die zuständige Geheimschutzbeauftragte ihm verwehrte. Es ging dabei um einen Job im Bereich der IT-Sicherheit. An anderer Stelle war er schon zuvor in dem Bereich tätig. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagte er gegen die Einordnung seiner Person, am Mittwoch wurde verhandelt. André P. war AfD-Mitglied der ersten Stunde und nach eigenen Angaben auf der Gründungsversammlung des nordrhein-westfälischen Landesverbandes der Partei dabei. Er war Beisitzer im Vorstand eines Kreisverbandes und Schatzmeister eines Stadtverbandes, 2019 ist er aus der Partei ausgetreten. Zuvor – und auch nach seinem Austritt – soll er auf Facebook mehrere Likes unter AfD-Beiträgen hinterlassen und einem rechtsextremen Magazin gefolgt sein. Außerdem auch dem Leverkusener AfD-Politiker Yannick Noé, der dem rechtsextremen Teil der Partei nahestehen und schon vor Jahren bekannte Rechtsextremisten wie Martin Sellner zu Veranstaltungen eingeladen haben soll. (…) Im Rahmen des Bewerbungsprozesses habe P. bei einer Sicherheitsabfrage auf eine Frage (Nummer 9) in „Vertuschungsabsicht“ geantwortet. Darin wurde nach derzeitigen oder zurückliegenden Verbindungen zu verfassungsfeindlichen Organisationen gefragt. Er kreuzte das „Nein“-Kästchen an, hätte nach Ansicht der Beauftragten aber das andere Kästchen ankreuzen müssen, mit dem er Gesprächsbedarf angekündigt hätte. (…) Das Gericht konnte in der Bewertung der Geheimschutzbeauftragten schließlich keine Fehler feststellen und wies die Klage ab. Die Bewertung bedeute nicht, dass P. ein Rechtsextremist sei, aber Zweifel an seiner Verfassungstreue bestünden, erklärte die Vorsitzende Richterin Andrea Houben. Das reiche aus

via rp online: Verwaltungsgericht in Düsseldorf Likes für rechte Inhalte – Mann darf Stelle bei Polizei nicht antreten