Stefan Wischniowski muss sich wegen einer Klage des Bundeskriminalamtes vor dem Berliner Verwaltungsgericht verantworten. Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundestagskandidat der Esslinger AfD in den Schlagzeilen steht. Nach Berlin wollen alle Politikerinnen und Politiker, die im Landkreis Esslingen für den Bundestag kandieren. Einer von ihnen reist allerdings schon vor der Wahl in die Stadt, in der er nach dem 23. Februar gerne ein Abgeordnetenbüro beziehen würde. Denn am Mittwoch, 12. Februar, findet am Berliner Verwaltungsgericht eine Verhandlung in einer Disziplinarsache gegen den Esslinger AfD-Kandidaten Stefan Wischniowski statt. Was hat es damit auf sich? „Klägerin ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskriminalamt“, teilt eine Sprecherin des Gerichts mit. Das Bundeskriminalamt (BKA), das ist Wischniowkis Arbeitgeber. Beziehungsweise: Noch-Arbeitgeber. Denn die Klage zielt darauf ab, dem Oberkommissar den Beamtenstatus abzuerkennen. Wischniowski verteidigt Teilnahme an Demo in Wien Warum die Behörde diesen Schritt geht, teilt sie nicht mit. Einem Sprecher zufolge äußert sich das BKA nicht zu Personalangelegenheiten. Wischniowski selbst gibt auf seiner Webseite an, aus rechtlichen Gründen nichts dazu zu sagen. Allerdings berichtete das Magazin „Der Spiegel“ schon 2021, dass das Bundeskriminalamt dem heute 53-Jährigen ein Dienstführungs- und Hausverbot erteilt habe. Weiter heißt es in dem Artikel von 2021, dass die Behörde daran arbeite, Wischniowski grundsätzlich aus dem Dienst zu entfernen. Als Grund wird dort genannt, dass es dem Beamten offenbar an Verfassungstreue fehle und sich seine Gesinnung nicht mit der Neutralitätspflicht vereinbaren lasse.
via esslinger zeitung: STEFAN WISCHNIOWSKI BKA klagt gegen Esslinger AfD-Kandidaten
