Das höchste deutsche Gericht soll strukturell krisenfester gemacht werden, darauf haben sich verschiedene Fraktionen geeinigt. Nun wurde im Bundestag abgestimmt. Heute, 15:03 Uhr Der Bundestag hat am Donnerstag für eine Reform des Bundesverfassungsgerichts gestimmt. Bei der Reform geht es im Kern darum, Regeln, die das Bundesverfassungsgericht betreffen, im Grundgesetz zu verankern. Künftig wäre es damit schwieriger, Strukturen zu ändern. 600 Abgeordnete stimmten für die Änderung, insgesamt hat das Parlament 733 Abgeordnete. Für Grundgesetzänderungen war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig. Die Union hatte ihre Unterstützung für das Vorhaben zugesagt. Der Bundesrat muss dem Gesetz, das die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerichts auch in politisch stürmischen Zeiten sicherstellen soll, noch zustimmen. Das könnte in der Sitzung der Länderkammer am Freitag passieren. (…) Unter anderem die zwölfjährige Amtszeit der Richter, der Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren sollen im Grundgesetz verankert werden. Bisher ist das im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit geändert werden könnte, anders als das Grundgesetz. Hier ist immer eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Ins Grundgesetz soll auch die Festlegung auf 16 Richter und zwei Senate. Damit die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in keinem Fall gefährdet ist, soll im Grundgesetz künftig außerdem stehen, dass ein Richter seine Amtsgeschäfte bis zur Wahl eines Nachfolgers weiterführt. Das Gleiche gilt für die Geschäftsordnungsautonomie des Bundesverfassungsgerichts. Um für den Fall einer Sperrminorität bei der Richterwahl gewappnet zu sein, soll ein Ersatzwahlmechanismus eingeführt werden. Falls keine Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt, soll das Wahlrecht vom Bundestag auf den Bundesrat übergehen und umgekehrt. Das soll eine dauerhafte Blockade verhindern
via tagesspiegel: Gegen Widerstand von AFD und BSW: Bundestag beschließt verstärkten Schutz des Verfassungsgerichts