Recherchen von ZEIT ONLINE zeigen: Der AfD-Politiker Petr Bystron hat seinen Anwalt und seine private Reinigungskraft als Mitarbeiter im Bundestagsbüro angestellt. Wenn es in den vergangenen Jahren brenzlig wurde, rief der AfD-Politiker Petr Bystron einen Mann in München an: Peter Solloch, seinen Rechtsanwalt. Und es wurde oft brenzlig. 2023 kam es beispielsweise zu einem Rechtsstreit um die Kündigung von Bystrons Wohnung. Dieses Jahr hat der AfD-Spitzenfunktionär einen Strafbefehl erhalten, weil er einen angeblichen Hitlergruß gezeigt hatte, und ging dagegen vor. Schließlich verteidigte sich Bystron gegen den Vorwurf, als AfD-Spitzenkandidat zur Europawahl Geld aus Russland angenommen zu haben. Sein Rechtsbeistand in all diesen Fällen war stets: Solloch, über 80 Jahre alt, AfD-Mitglied und seit Januar stellvertretender Verfassungsrichter in Bayern. Peter Solloch ist jedoch nicht nur der Anwalt von Petr Bystron. Vielmehr war er bis zu Bystrons Wechsel ins EU-Parlament mehr als sechs Jahre lang als Mitarbeiter in dessen Bundestagsbüro angestellt. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Bundestagsabgeordnete bei der Erledigung ihrer parlamentarischen Arbeit unterstützen, können die Politiker monatlich bis zu 25.874 Euro als sogenannte Mitarbeiterpauschale veranschlagen, die der Bundestag zahlt. Nach Recherchen von ZEIT ONLINE soll Solloch als Mitarbeiter des Abgeordneten Petr Bystron 3.700 Euro im Monat verdient haben. Das bestätigen Quellen aus der AfD-Fraktion und der Bundestagsverwaltung. In den sechs Jahren als Mitarbeiter im Bundestagsbüro könnte Solloch so mehr als eine Viertelmillion Euro verdient haben – bezahlt aus Steuermitteln. In der gleichen Zeit war er an mindestens fünf privaten juristischen Verfahren von Bystron beteiligt. Insider behaupten nun, die Rechnungen, die Bystron für seine privaten Verfahren von Solloch erhalten habe, seien schnell in die Zehntausende Euro gegangen. Bystron habe diese Kosten dann schrittweise über das Mitarbeitergehalt von Solloch abgestottert. Parlamentarische Arbeit soll der Anwalt hingegen nicht verrichtet haben. “Die Vertretung von Abgeordneten vor Gericht”, so teilte die Bundestagsverwaltung auf Nachfrage mit, “gehört nicht zur parlamentarischen Arbeit.” Bystrons Anstellung seines Anwalts wäre also illegal. Bystron droht jetzt ein Ordnungsgeld. Es könnte sich bis auf die Hälfte seiner jährlichen Abgeordnetenentschädigung summieren. (…) Peter Solloch half noch einer weiteren Person aus Bystrons nahem Umfeld. Auch dabei ging es um mutmaßliche Straftaten. Seit mindestens 2019 arbeitete die Sekretärin Dagmar S. in Bystrons Münchner Wahlkreisbüro. Schon zuvor war sie damit aufgefallen, dass sie Kontakte zu Pegida und zur NPD gepflegt hatte. Dann hoben bayerische Ermittler 2021 einen rechten Waffenhändlerring aus, dessen Verbindungen bis in die AfD reichten. Dagmar S. soll damals den Kontakt zwischen einem Waffenhändler und einem Kaufinteressenten hergestellt haben. Gegen sie wurde Anklage erhoben. 2021 und 2023 wurde sie zu Geldstrafen verurteilt, wegen verbotenen Waffenbesitzes und eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Peter Solloch vertrat Dagmar S. in beiden Fällen anwaltlich. Putzkraft als parlamentarische Beraterin Offenbar war Bystrons Anwalt nicht der einzige Mitarbeiter im Bundestagsbüro, der für andere Aufgaben entlohnt wurde, als es sein Arbeitsvertrag vorsah. Alla R. war seit Ende 2021 als parlamentarische Beraterin bei Bystron angestellt. Dafür soll sie 520 Euro im Monat erhalten haben. Von anderen Mitarbeitern der Fraktion wurde die Frau jedoch nur ein einziges Mal im Bundestag gesehen. Dafür erinnern sich Nachbarn, die unweit von Petr Bystron in einer ruhigen Wohngegend am Berliner Wannsee wohnen, dass sie Frau R. gesehen haben wollen. R. soll als Reinigungshilfe in der weißen Doppelhaushälfte von Bystron und seiner Partnerin geputzt haben. Alla R. wohnt nur wenige Gehminuten von Bystrons Haus entfernt
via zeit: Petr Bystron: Private Putzkraft mit Steuergeldern bezahlt