Die Polizeien von Bund und Ländern besitzen immer mehr Drohnen, die sie immer häufiger einsetzen. Eine Studie der Informationsstelle Militarisierung befürchtet, dass vermehrt Proteste und Versammlungen in den Fokus geraten. Eine neue Studie der Informationsstelle Militarisierung gibt einen Überblick über die Nutzung von Drohnen durch die Polizei in Deutschland. Seit dem Jahr 2006 beschaffen deutsche Polizeibehörden Drohnen. Anfangs gab es noch keine rechtlichen Grundlagen für deren Einsatz, diese wurde über die Jahre unter anderem in den neuen Polizeigesetzen geschaffen. Bis auf Thüringen und Bremen setzen heute laut der Studie (PDF) alle Bundesländer Polizeidrohnen ein. Die Anzahl der in den Bundesländern verfügbaren Drohnen und Einsätze nimmt stetig zu. Mittlerweile werden die unbemannten Fluggeräte nicht nur von Spezialeinsatzkommandos oder bei der Beweissicherung von Verkehrsunfällen genutzt, sondern auch zur Kontrolle von Corona-Kontaktbeschränkungen oder bei Kontrollen im öffentlichen Raum. Durch die beständige Ausweitung der Einsatzzwecke befürchtet die Studie einen „Verlust überwachungsfreier Räume“. Aus grundrechtlicher Perspektive ist der Einsatz von Drohnen bei Versammlungen und Demonstrationen besonders umstritten. Hier sieht die Studie eine Ausweitung seit dem Jahr 2010, dennoch bewegt sich der Einsatz von Drohnen gegen Proteste und Versammlungen derzeit noch auf niedrigem Niveau. Die Studie nennt neben dem Einsatz beim Castor-Transport 2010 und dem G20-Gipfel in Hamburg 2017 auch Räumungen von Hausbesetzungen in Freiburg 2019 als Beispiele. Die Möglichkeiten für den Einsatz von Drohnen werden hierbei nicht nur in neuen Polizeigesetzen geschaffen, sondern auch in überarbeiteten Landesversammlungsgesetzen

via netzpolitik: Polizeidrohnen werden mittlerweile in fast allen Bundesländern eingesetzt

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