Die Berufung war vor dem Landgericht Hechingen verhandelt worden. Das Urteil ist nun rechtskräftig. NPD-Anwalt Peter Richter hat die Revision zurückgezogen: Sein Mandant, ein 30-jähriger Albstädter, hat das Urteil im Berufungsprozess am Landgericht Hechingen akzeptiert. Die Geldstrafe für zwei als Volksverhetzung strafbare Facebook-Postings des Studenten, war dabei leicht gesenkt worden. Er hatte darin unter anderem den Holocaust geleugnet. Verteidiger Peter Richter hatte es im Mai als „dummes Zeug“ bezeichnet, dass die kleine Strafkammer am Landgericht Hechingen Bruchstücke eines Facebook-Postings als strafbar angesehen und seinen Mandanten mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 5 Euro bestraft hat (wir berichteten). Revision wollte er im Namen des mittlerweile 30-jährigen Albstädter Studenten einlegen. Also zunächst vor das Oberlandesgericht in Stuttgart und nötigenfalls auch bis vor ein Verfassungsgericht wollte er ziehen, hatte er unserer Zeitung nach dem Urteil gesagt. Auf Wunsch seines Mandanten zog Richter nun das Rechtsmittel zurück, sagt der Anwalt auf Anfrage. Das Urteil ist damit rechtskräftig, berichtet das Landgericht Hechingen.In dem ersten Posting hat der nun Verurteilte ein Foto eines SS-Soldaten mit einem Zitat veröffentlicht. Die Runen sind strafbar, die Geldstrafe dafür war akzeptiert worden. Der Rechtsstreit drehte sich folglich um ein zweites Posting.
via zak: Doch nicht vors Verfassungsgericht: Albstädter akzeptiert Geldstrafe wegen Volksverhetzung
siehe auch: Urteil wegen Volksverhetzung ist rechtskräftig – Verurteilter aus Albstadt zieht seine Revision zurück. Den Holocaust geleugnet, Nazi-Symbole verwendet – dafür wurde ein Albstädter im November 2020 verurteilt. Er wehrte sich mit juristischen Mitteln, hat den Kampf aber jetzt aufgegeben. Das Berufungsurteil der 11. kleinen Strafkammer des Landgerichts Hechingen vom 5. Mai 2021 ist rechtskräftig. Damals wurde ein 30-jähriger aus Albstadt wegen Volksverhetzung und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Er legte zuletzt noch Revision ein, Doch sein Anwalt hat sie inzwischen zurückgenommen.