Ein 21-Jähriger und zwei 22-Jährige sollen auf dem Weg zu einer Kneipe in der Schwäbisch Gmünder Innenstadt „Sieg Heil“ und „Ausländer raus“ gerufen haben. Das Landgericht Ellwangen muss am 19. November über den Fall entscheiden. Drei junge Männer (21 und 22 Jahre alt) müssen sich am 19. November vor dem Landgericht Ellwangen in einem Berufungsverfahren verantworten, weil sie an einem Abend im August 2025 in der Innenstadt von Schwäbisch Gmünd „Sieg Heil“ gerufen haben sollen. Das teilt das Landgericht Ellwangen mit. Laut Anklage war die Innenstadt zu diesem Zeitpunkt belebt. Die Männer seien demnach alkoholisiert auf dem Weg zu einer Gaststätte gewesen. Angeklagte sollen „Ausländer raus“ gesungen haben Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd verurteilte zwei der Männer im Mai zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro und den dritten Angeklagten zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 60 Euro. Doch dagegen haben sie nun Berufung eingelegt. Was im Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht ebenfalls eine Rolle spielte: Bevor die Angeklagten zur Gaststätte gelaufen sind, sollen sie aus dem Auto lautstark „Ausländer raus“ zum Song „L’Amour toujours“ von Gigi D’Agostino gesungen haben – ebenfalls in der Gmünder Innenstadt.

via schwarzwälder bote: „Sieg Heil“ in der Innenstadt gerufen – drei junge Männer vor Gericht


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