Der BGH hat die Revision eines brandenburgischen Landtagsabgeordneten verworfen, der ein Wahlplakat mit einer dem Hitlergruß ähnlichen Geste verbreitet hatte. Der AfD-Politiker gilt damit als vorbestraft. Der 3. Strafsenat des BGH hat die Revision des brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller verworfen. Seine Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 13.10.2026 – 3 StR 315/26). Das LG Frankfurt (Oder) hatte den Politiker im Februar zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 116 Euro verurteilt – insgesamt 11.600 Euro. Ab 90 Tagessätzen wird eine Verurteilung ins Führungszeugnis eingetragen. Möller gilt damit als vorbestraft. Anlass war ein Wahlplakat aus dem Sommer 2024. Es zeigte einen Mann und eine Frau, die mit schräg nach oben gestreckten Armen ein schützendes Dach über drei Kindern auf einem Sofa bildeten. Eine Werbeagentur hatte das Motiv gestaltet und dabei ein Foto aus dem Internet gespiegelt. Durch die Spiegelung reckte der links im Bild stehende Mann seinen rechten Arm nahezu gerade nach oben – die Ähnlichkeit mit dem Hitlergruß war kaum zu übersehen. Begleitet wurde das Bild vom AfD-Logo und dem Schriftzug “Wir schützen Eure Kinder”. Möller erkannte die Ähnlichkeit nach den Feststellungen des LG, ließ das Plakat aber dennoch rund 50-fach drucken und in Frankfurt (Oder) aufhängen. Genau darin sah das Gericht den Vorsatz: Wer das Verwechslungspotenzial erkennt und trotzdem plakatiert, verwendet ein Kennzeichen im Sinne von § 86a StGB. Die Vorschrift erfasst neben originalen NS-Symbolen ausdrücklich auch solche, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind (§ 86a Abs. 2 S. 2 StGB).
via beck aktuell: Hitlergruß-Wahlplakat BGH bestätigt Verurteilung von AfD-Politiker Möller
siehe auch: BGH verwirft Revision AfD-Mann Möller wegen Wahlplakats rechtskräftig verurteilt. Mann und Frau bilden mit nach oben ausgestreckten Armen ein “Dach” über drei Kindern: Die Verurteilung des Brandenburger AfD-Manns Wilko Möller zu einer Geldstrafe wegen eines Wahlplakats mit Hitlergruß-ähnlicher Armhaltung ist bestätigt. Ein Wahlplakat mit einer dem Hitlergruß zum Verwechseln ähnlichen Armhaltung kommt den brandenburgischen AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller teuer zu stehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Frankfurt (Oder) verworfen. Damit ist die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 11.600 Euro wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen rechtskräftig (Beschl. v. 13.10.2026, Az. 3 StR 315/26). Das Plakat hatte Möller im Sommer 2024 für den Wahlkampf verwendet. Zu sehen waren ein Mann und eine Frau, die mit nach oben gerichteten Armen ein Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden. Darüber stand der Slogan “Wir schützen Eure Kinder”. Nach den Feststellungen des LG erkannte Möller die Ähnlichkeit dieser Haltung mit dem Hitlergruß. Trotzdem ließ er das von einer Werbeagentur gestaltete Motiv rund 50-mal drucken und in Frankfurt (Oder) aufhängen. (…) Möller wollte die Verurteilung nicht hinnehmen und legte Revision ein. Dabei prüft der BGH das Urteil nicht noch einmal selbst vollständig auf Tatsachenebene. Entscheidend ist vielmehr, ob dem vorinstanzlichen Gericht bei seiner Entscheidung Rechtsfehler unterlaufen sind. Solche Fehler zum Nachteil Möllers konnte der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat nach Prüfung der Rüge nicht feststellen. Der BGH verwarf deshalb die Revision. Die Verurteilung des AfD-Politikers ist damit rechtskräftig; Hitlergruß auf Wahlplakat: Urteil gegen AfD-Politiker Möller rechtskräftig Im Rechtsstreit um einen Hitlergruß auf einem Wahlplakat hat der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller am Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage kassiert. Der 3. Strafsenat in Karlsruhe fand bei Überprüfung eines Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder) keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Politikers. “Das Urteil ist damit rechtskräftig”, heißt es im am Montag veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs. [bundesgerichtshof.de] Der Abgeordnete hatte der Mitteilung zufolge 2024 ein Wahlplakat verwendet, auf dem eine dem “Hitlergruß” zum Verwechseln ähnliche Armhaltung zu sehen sei. “Auf dem von einer Werbeagentur gestalteten Plakat sind ein Mann und eine Frau zu sehen, die sich mit den Oberkörpern einander zugewandt gegenüberstehen und mit ihren jeweils schräg nach oben gerichteten Armen ein Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bilden”, hieß es dazu. Wahlplakat AfD Hitlergruß Obwohl der Angeklagte die Ähnlichkeit der fototechnisch veränderten Armhaltung des Mannes erkannte, habe er demnach den Druck des Plakates in etwa 50-facher Ausfertigung veranlasst und es in Frankfurt (Oder) anbringen lassen.
0 Comments