800 Euro Geldstrafe für “dreckige Schlampe” und “feiger Schwuler”: Ein ehemaliger AfD-Kommunalpolitiker ist in Hamburg wegen Beleidigung von Gegendemonstrierenden verurteilt worden. Zum Urteil erschien er nicht. Ein ehemaliger AfD-Kommunalpolitiker ist vom Hamburger Amtsgericht wegen mehrfacher Beleidigung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden – in Abwesenheit. Wie die “taz” berichtete, erschien Reinhard S. am Freitag nicht zur Urteilsverkündung, obwohl er sich am Vormittag noch selbst verteidigt und auf Freispruch plädiert hatte. Der Richter habe in 15 Jahren ein solches Fernbleiben “noch nie erlebt”, hieß es. Auch ein Anruf beim Angeklagten blieb erfolglos. Nach Überzeugung des Gerichts hatte S., früher Vorsitzender der AfD Buchholz/Nordheide, im Januar 2022 bei einer Hamburger Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen mit rund 13.000 Teilnehmenden vier Gegendemonstrierende im Alter von 50 bis 70 Jahren gezielt angegangen. In Begleitung seines Bernhardiners umkreiste er die Gruppe und beschimpfte sie. Eine der Frauen nannte er laut “taz” eine “dreckige Schlampe”, einen der Männer einen “feigen Schwulen”. Die vier hatten den Demonstrierenden zuvor den Mittelfinger gezeigt. Als eine Demonstrantin sie daraufhin mit dem Handy fotografieren wollte, gingen sie auf die Frau zu, um sie davon abzubringen. Dann mischte sich S. ein. Vor Gericht behauptete er, die Gegendemonstrierenden hätten die Frau bedroht und er habe ihr helfen wollen. Einer der Männer wies das zurück: “Das ist nicht unsere Wortwahl.” Der Richter hielt die Aussagen der Zeug*innen, die für S. aussagten, für falsch oder nicht relevant für das Verfahren.
via queer: Amtsgericht Hamburg “Feiger Schwuler”: Ex-AfD-Politiker verurteilt
siehe auch: URTEIL NACH SCHWULEN-HETZE Homophobe Beleidigung: Ex-AfD-Politiker verurteilt 800 Euro Geldstrafe nach homophoben Beleidigungen in Hamburg: Ein früherer AfD-Kommunalpolitiker erschien nicht zur Urteilsverkündung. Vor Gericht wollte er einen Freispruch, zur Verkündung kam er nicht mehr: Das Hamburger Amtsgericht hat den früheren AfD-Kommunalpolitiker Reinhard S. wegen mehrfacher Beleidigung zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt. Zu den Beschimpfungen gehörte „feiger Schwuler“. Über die Verhandlung vom 23. Oktober berichtet die taz aus dem Gerichtssaal; Prozess gegen früheren AfD-Politiker Verurteilt in Abwesenheit In Hamburg wurde ein Ex-AfD-Politiker wegen Beleidigung verurteilt. Verteidigt hat er sich selbst, zur Urteilsverkündung erschien er dann nicht mehr. Am Freitag kurz vor 14 Uhr sollte am Hamburger Amtsgericht ein Urteil wegen mehrfacher Beleidigung fallen. Im Saal 176 warteten das Gericht, die Staatsanwaltschaft und Zeugen. Nur der Angeklagte, Reinhard S., kam nicht. Also suchten ihn die Gerichtsdienerin und der Richter auf dem Flur. In Abwesenheit verurteilte das Gericht dann den ehemaligen AfD-Kommunalpolitiker Reinhard S. zu einer Geldstrafe von 800 Euro. Im Saal 176 hatte sich Reinhard S. am Vormittag noch selbst verteidigt. Sein Anwalt Martin Kohlmann war zu keinem der vier Verhandlungstage erschienen. (…) Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Richter folgte aber in der Urteilsbegründung der staatsanwaltlichen Einschätzung, dass Reinhard S. in Begleitung seines Bernhardiners bei einer Demonstration im Januar 2022 zwei Frauen und zwei Männer im Alter von 50 bis 70 Jahren gezielt angegangen sei. Eine der Frauen bezeichnete er als „dreckige Schlampe“, einen der Männer nannte er „feiger Schwuler“.
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