Nach einem Hackerangriff auf die AfD sind Hunderttausende E-Mails und zahlreiche interne Dokumente der Partei im Internet veröffentlicht worden. Darunter befinden sich auch Mitgliederlisten mit persönlichen Daten Tausender Menschen. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst könnte die Veröffentlichung berufliche Folgen haben – möglicherweise auch für verbeamtete Lehrkräfte. Nach Recherchen des WDR umfasst das Datenleck mehr als 400.000 E-Mails und rund 50.000 interne Dokumente. Dazu gehören vertrauliche Korrespondenz, Unterlagen zu parteiinternen Verfahren sowie persönliche Daten von Mitgliedern. Besonders betroffen ist der nordrhein-westfälische Landesverband. Unter den veröffentlichten Unterlagen befinden sich ältere Mitgliederlisten mit Namen und Adressen von rund 3.000 aktuellen und ehemaligen AfD-Mitgliedern sowie Förderern. Ein Eintrag belegt deshalb nicht zwangsläufig eine gegenwärtige Parteimitgliedschaft. Wie t-online berichtet, könnten durch das Datenleck bislang unbekannte Parteimitgliedschaften öffentlich werden. Das Nachrichtenportal weist darauf hin, dass dies für Beamtinnen und Beamte möglicherweise berufliche Probleme nach sich ziehen könnte. Auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte können sich dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche Fragen stellen. Während für Beamte die Verfassungstreuepflicht nach Paragraf 33 des Beamtenstatusgesetzes gilt, können an angestellte Lehrkräfte aufgrund ihrer pädagogischen Aufgaben vergleichbar hohe Anforderungen gestellt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich festgestellt (Urteil vom 12. Mai 2011, Az. 2 AZR 479/09).

via news4teachers: AfD-Datenleck – auch Lehrkräften könnten berufliche Konsequenzen drohen


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