Die Teilnahme am Potsdamer Treffen führte zum Ausschluss. Das Berliner Landgericht bestätigt eine Entscheidung der Parlamentarischen Gesellschaft. Der Ausschluss einer AfD-Bundestagsabgeordneten aus der Deutschen Parlamentarische Gesellschaft ist nach einem Gerichtsurteil rechtmäßig. Die Klage der Abgeordneten Gerrit Huy dagegen wurde vom Berliner Landgericht abgewiesen. Das Gericht teilte mit, die Parlamentarische Gesellschaft konnte die AfD-Abgeordnete mit der Begründung ausschließen, diese habe durch ihre Teilnahme am sogenannten Potsdamer Treffen im November 2023 und ihre fehlende Distanzierung davon das Ansehen der Gesellschaft in grober Weise beschädigt. Die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft (DPG) ist laut Gericht ein Verein mit Sitz neben dem Reichstagsgebäude und etwa 2.000 Mitgliedern, vor allem Abgeordnete. Von den 630 Bundestagsabgeordneten sind 519 zugleich Mitglieder der Gesellschaft. Die Gesellschaft lehne jede Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Herkunft, Ethnie oder Religion ab. Ein Mitglied könne ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten das Ansehen beschädigt oder den Vereinszielen widerspricht.

via welt: Urteil: Parlaments-Verein darf AfD-Abgeordnete ausschließen

siehe auch: Wegen ihrer Teilnahme am “Potsdamer Treffen” Tra­di­ti­ons­rei­cher Abge­ord­ne­ten­club durfte AfD-MdB raus­werfen. Weil sie zusammen mit Rechtsextremist Marin Sellner am sogenannten Potsdamer Treffen teilnahm, bleibt die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy aus der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft ausgeschlossen. Das bestätigte das LG Berlin II. Die Bundestagsabgeordnete der in Teilen rechtsextremen AfD, Gerrit Huy, ist mit ihrer Klage gegen den Ausschluss aus dem renommierten Parlamentarierverein Deutsche Parlamentarische Gesellschaft e. V. (DPG) gescheitert. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin II und wies die Klage Huys ab (Urt. v. 09.10.2026, Az. 88 O 155/25). Huy war im April 2024 aus dem 1951 gegründeten Verein, dem aktuell auch 129 Mitglieder der AfD‑Bundestagsfraktion angehören, ausgeschlossen worden. Grund dafür war ihre unstrittige Teilnahme am berüchtigten “Potsdamer Treffen” am 25. November 2023 in der Villa Adlon am Lehnitzsee. An der Veranstaltung unter Beteiligung des österreichischen Vertreters der Identitären Bewegung, Martin Sellner, soll nach einem Medienbericht  u.a. über die massenhafte Remigration von in Deutschland lebenden Ausländern oder auch Deutschen mit Migrationshintergrund gesprochen worden sein.  Ob diese Berichte und wenn ja, in welchem Umfang zutreffen, ist Gegenstand diverser Gerichtsverfahren gewesen, über die auch LTO berichtet hatte. Das LG Berlin II untersagte inzwischen dem Medium Correctiv zum Beispiel die Behauptung, Huy habe auf dem Treffen den Vorschlag gemacht, “Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‘wieder wegzunehmen”. “Ansehen der DPG in grober Weise beschädigt”  An ihrem Ausschluss aus der traditionsreichen DPG ändert das aber nun nichts. Laut einer Pressemitteilung des Gerichts vom Montag durfte der Verein die AfD-Politikerin seinerzeit mit der Begründung ausschließen, diese habe durch ihre Teilnahme am “Potsdamer Treffen” und ihre fehlende Distanzierung von dieser Veranstaltung das Ansehen des DPG e.V. in grober Weise beschädigt.


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