Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz positioniert sich klar gegen rechtspopulistische Bestrebungen und weist den AfD-Antrag (Drucksache 19/518 vom 14. August 2026) zur Abschaffung der Kammer entschieden zurück. Der Antrag steht auf der Tagesordnung der Plenarsitzung am Donnerstag, den 20. August 2026. Die Kammer stellt klar, dass darin die Aufgaben einer berufsständischen Selbstverwaltung verkannt und diese fälschlicherweise mit Gewerkschaften oder freiwilligen Berufsverbänden gleichgesetzt werden. „Über die Arbeit der Pflegekammer kann und muss kritisch diskutiert werden. Wer aber das ‚Aus‘ der beruflichen Selbstverwaltung der Pflege fordert, nimmt der Pflege in Rheinland-Pfalz eine Möglichkeit, die Angelegenheiten ihres Berufsstandes demokratisch mitzugestalten“, sagt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Dabei unterscheide die Kammer ausdrücklich zwischen inhaltlicher Kritik und politischer Instrumentalisierung. Es gibt innerhalb der Berufsgruppe eine ernstzunehmende Debatte über die Ausgestaltung der Kammerarbeit. Kritikerinnen und Kritiker führen hierbei vor allem die Belastung durch Mitgliedsbeiträge und den Wunsch nach einer stärkeren Entlastung im Berufsalltag an. Andere sehen die Kammer als notwendiges Organ zur Professionalisierung und stellen die Mitgliedschaft nicht in Frage. Die Landespflegekammer betont, dass diese fachliche Auseinandersetzung ein legitimer Teil der demokratischen Selbstverwaltung ist. Sie unterscheide sich jedoch grundlegend von der populistischen Forderung nach Auflösung, ohne dass dabei tragfähige Konzepte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege vorgelegt werden. In der Sache stellt die Kammer klar: Gewerkschaften, Berufsverbände und die Pflegekammer haben jeweils unterschiedliche Aufgaben, die nicht vermischt werden dürfen. Während Gewerkschaften Tarifverträge verhandeln, agieren Berufsverbände als freiwillige Interessenvertretungen, die sich für die fachliche Weiterentwicklung starkmachen. Beide Organisationen basieren auf Freiwilligkeit und repräsentieren nur einen kleinen Teil der Pflegefachpersonen. Die Landespflegekammer nimmt als Selbstverwaltung hoheitliche Aufgaben wahr – von der Berufsordnung über Weiterbildungsregelungen bis hin zur fachlichen Beratung. Auch die Kritik an verpflichtenden Fortbildungen weist die Kammer zurück: Angesichts des medizinischen Fortschritts sichern verbindliche Standards die Qualität der Pflege und den Patientenschutz. Die Kammer verhandelt weder Tariflöhne noch entscheidet sie über Personalschlüssel. „Die Probleme der Pflege verschwinden nicht, wenn man ihre Selbstverwaltung abschafft. Die entscheidende Frage ist, ob Pflegefachpersonen bei den politischen Entscheidungen darüber eine institutionell verankerte Stimme haben“, betont Mai.
via pflegekammer rlp: Klare Kante gegen Rechtspopulismus: Pflegekammer weist AFD-Antrag zurück
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