Mitte Januar sollte vor dem Verwaltungsgericht Potsdam verhandelt werden. Dazu kommt es nun nicht. An ihrer Klage gegen die Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hält die Partei aber fest. Die Brandenburger AfD hat überraschend zwei ihrer Klagen gegen das Land Brandenburg zurückgenommen. Das teilte das Verwaltungsgericht Potsdam am Freitagabend mit. Am 14. und 15. Januar waren Termine für die mündliche Verhandlung in der Streitsache angesetzt – die sind jetzt obsolet. Die Klageverfahren wurden eingestellt. Laut Gericht verfolgt die Partei zwei Klagen gegen das dem Verfassungsschutz vorstehende Innenministerium nicht mehr weiter. Mit der ersten Klage wollte die AfD gegen die Erwähnung der Partei in den Brandenburger Verfassungsschutzberichten 2019 und 2020 sowie der dazugehörenden Pressemitteilung vorgehen. Die zweite Klage richtete sich gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Beobachtungs- beziehungsweise Verdachtsfall und die dazugehörende Pressemitteilung aus dem Jahr 2020. Weiter anhängig ist laut Gericht aber die Klage der Brandenburger AfD gegen die später erfolgte Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung.
via tagesspiegel: Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall: AfD nimmt Klagen gegen das Land Brandenburg zurück
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