Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau muss knapp 21.000 Euro zahlen, weil er jahrelang Geschäfte in Belarus verschwiegen hat. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig am Mittwoch entschieden. Es wies damit eine Klage des Abgeordneten gegen die Entscheidung des Landtagspräsidiums ab. Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass Dornau an einem Landwirtschaftsbetrieb in Belarus beteiligt und als dessen Geschäftsleiter tätig ist. Nach Ansicht des Landtagspräsidiums hätte Dornau diese Tätigkeiten mitteilen müssen. Es verhängte deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.860 Euro, was drei Monaten Grundentschädigung für die Tätigkeit als Landtagsabgeordneter entspricht. Dornau klagte gegen diese Entscheidung. Er sei nicht verpflichtet gewesen, die Tätigkeiten anzuzeigen, und das Ordnungsgeld sei unangemessen hoch. Dem widerspricht das Verwaltungsgericht

l-iz: Klage abgewiesen: AfD-Landtagsabgeordneter Dornau muss wegen Belarus-Geschäften mehr als 20.000 Euro zahlen


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