Eine Berufungskammer des Landgerichts Zweibrücken hat einen 59-jährigen Zweibrücker Rechtsextremen am Mittwoch unter anderem wegen Zeigens einer Hakenkreuzfahne zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. 20.11.2025 , 19:42 Uhr 5 Minuten Lesezeit Acht Teilnehmer hatte die Versammlung von Vertretern von Die Rechte und Nationaler Widerstand Zweibrücken in der Hauptstraße. Foto: Privat Von Rainer Ulm Was auf den ersten Blick wie ein Erfolg aussieht, ist eigentlich gar kein richtiger: Am Mittwoch hat die Dritte Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken Detlef Walk, den Kameradschaftsführer des rechtsextremen „Nationalen Widerstands Zweibrücken“ (NWZ), in einem Fall vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und in einem anderen Fall – etwas überraschend – auch vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Jedoch verurteilte die Strafkammer den 59-jährigen Angeklagten zugleich wegen eines weiteren Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten, die die Strafkammer für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Zudem machte sie ihm zur Auflage, in nächster Zukunft einen Betrag von 500 Euro an den Pfälzer Arbeiterkolonie-Verein zu zahlen, der das Alten-, Pflege- und Übergangsheim Schernau in Martinshöhe betreibt. Komme er dem nicht nach, „könnte die Bewährung widerrufen werden“, warnte ihn der Vorsitzende Richter Benjamin Krenberger in seiner Urteilsbegründung. Bei der aktuellen Verhandlung handelte es sich um ein Berufungsverfahren, weil Walk gegen vier Urteile des Amtsgerichts Zweibrücken vorgegangen war. Zuletzt war der über die Stadtgrenzen hinaus bekannte Neonazi am 9. Oktober 2024 von einer Zweibrücker Strafrichterin wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden, die sie für drei Jahre zur Bewährung aussetzte
via saarbrücker zeitung: Neue Bewährungsstrafe für Neonazi-Führer
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