Die AfD ist mit einem Antrag gegen das “Handelsblatt” vor dem Landgericht Berlin gescheitert. Dabei ging es um Vorwürfe von Thüringens Innenminister Georg Maier, der hinter parlamentarischen Anfragen der Partei Informationsbeschaffung im Auftrag Russlands vermutete. Die Richter verwiesen auf den Schutz der Pressefreiheit und wiesen das Begehren der AfD zurück. Die AfD ist vor dem Landgericht Berlin mit einem Antrag gegen die Zeitung “Handelsblatt” gescheitert. Das bestätigte das Gericht am Mittwoch MDR THÜRINGEN. Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, der Landesverband sowie zwei Abgeordnete wollten laut Gericht der Wirtschaftszeitung bestimmte Formulierungen in einem Bericht untersagen. Das Landgericht Berlin wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung zurück. Vorwürfe gegen Innenminister Georg Maier Die Antragsteller hatten dem “Handelsblatt” vorgeworfen, unzulässige Verdachtsberichterstattung betrieben zu haben. Anlass war ein Artikel über den Vorwurf von Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) an die Adresse der AfD, Abgeordnete der Rechtsaußen-Partei könnten ihr parlamentarisches Fragerecht nutzen, um kritische Infrastruktur auszuleuchten – möglicherweise im Interesse Russlands. Die AfD beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung und machte geltend, der Bericht verletze Persönlichkeitsrechte und stütze sich auf unbelegte Tatsachen. Die Richter betonten in ihrer Begründung den hohen Schutz der Pressefreiheit und verwiesen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Medien seien grundsätzlich befugt, Äußerungen von Politikern vollständig oder auszugsweise wiederzugeben, ohne die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung einzuhalten. Die Überschrift im Handelsblatt-Artikel “Spionage im Auftrag des Kremls?” sei eine zulässige Wertung. Die Antragsteller müssen die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden. Zuerst berichtete das Handelsblatt.
via mdr: LANDGERICHT BERLIN Nach Spionagevorwürfen: AfD scheitert vor Gericht gegen das “Handelsblatt”
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