Es ist ein Urteil, das bei vielen Menschen für Entsetzen sorgt. Dan Rachow, ein ehemaliger AfD-Sympathisant und langjähriger Greifswalder Polizist, darf trotz Amtsmissbrauchs wieder in den Polizeidienst zurückkehren. Das Verwaltungsgericht Greifswald stufte die rechtswidrige Datenabfrage politischer Gegner lediglich als „mittelschweres Dienstvergehen“ ein – und nicht als Grund, ihn dauerhaft aus dem Amt zu entfernen. Die Betroffenen der illegalen Abfragen wurden damals von Rechtsextremen kontaktiert und eingeschüchtert. Als sie sich an die Polizei wandten, mussten die Beamten ihnen mitteilen, dass ihre Telefonnummern offenbar durch eine Person aus dem Polizeiapparat abgefragt worden waren. KATAPULT MV liegen die Akten der Angelegenheit vor.Das Recherchemedium Endstation Rechts berichtete am 24. Juni, dass weitere Betroffene seit diesem Vorfall den Kontakt zur Polizei vollständig meiden. Das Vertrauen in die Behörden sei nicht mehr vorhanden, sagen mehrere von ihnen. Nun besteht die Sorge, dass politisch motivierter Datenmissbrauch künftig nicht konsequent verfolgt wird. Quelle: Endstation Rechts Was geschah 2019? Dan Rachow war bis Anfang 2019 Polizeihauptmeister in Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig aktives Mitglied der AfD. Über Monate hinweg durchsuchte er ohne dienstliche Notwendigkeit interne Polizeidatenbanken wie eMRA-X, INPOL-MV und FELIS nach persönlichen Daten politischer Gegner – darunter Geburtsdaten, Wohnadressen und Telefonnummern. Betroffen waren mindestens 20 Personen, überwiegend aus dem politisch linken Spektrum.2 In einem besonders schwerwiegenden Fall wurde eine der abgefragten Personen kurz darauf von einem rechtsextremen Busfahrer kontaktiert und eingeschüchtert. Der Verdacht: Rachow könnte die Daten aktiv weitergegeben haben. Interne Polizeiermittlungen waren mangelhaft Das Ermittlungsverfahren gegen Rachow offenbart gravierende Versäumnisse. Der Busfahrer verweigerte eine eidesstattliche Aussage und seine Handynummer wurde nicht eindeutig zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren 2020 mit der Begründung ein, es gebe zwar Hinweise auf eine Datenweitergabe, aber keine ausreichenden Beweise. Hinzu kamen juristische Fehler: Drei von vier Betroffenen wurden nie über die Einstellung des Verfahrens informiert – ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Regeln.
via katapult mv: Rechtsextremer darf wieder als Polizist arbeiten
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