Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des “Compact”-Magazins aufgehoben. Anfang Juni war zwei Tage verhandelt worden. Vor einem Jahr hatte das Bundesinnenministerium das rechtsextreme Heft verboten, doch schon im Eilverfahren das Gericht in Leipzig das Verbot ausgesetzt. Das rechtsextreme “Compact”-Magazin darf weiter erscheinen. Begründung: Meinungsfreiheit auch für “Feinde der Verfassung” Jürgen Elsässer sieht im Urteil auch Position der AfD gestärkt. Das rechtsextreme Magazin “Compact” kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) im Sommer 2024 erlassen hatte. (…) Das Innenministerium hatte das Verbot damit begründet, dass sich “Compact” gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. Es verbreite “antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte” und agitiere “gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht”. Das Ministerium verwies auch darauf, dass die “Compact”-Magazin GmbH vom Bundesamt für Verfassungsschutz schon Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet worden sei.

via mdr: Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot des “Compact”-Magazins auf

siehe auch: Bundesverwaltungsgericht hebt Compact-Verbot auf Das rechtsextreme Magazin Compact kann weiter erscheinen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot des Compact-Magazins aufgehoben, das die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser im Sommer 2024 erlassen hatte. Damit kann das rechtsextreme Magazin weiter erscheinen.”Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit”, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht. Auch die von Compact bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit und “vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen”.Die Bundesrichter bestätigten damit ihre Entscheidung aus dem Eilverfahren im vergangenen August. Damals hatten sie das Verbot vorläufig ausgesetzt, sodass das Blatt vorerst weiter erscheinen konnte. Nun hat der zuständige 6. Senat im Hauptsacheverfahren seine endgültige Entscheidung getroffen; ‘Rightwing extremist’ German magazine wins court battle against ban Far-right AfD party welcomes ruling in favour of Compact, which sets high bar for any government crackdown. A German federal court has overturned a ban on a magazine classed by the government as rightwing extremist, in a high-profile legal battle seen as pitting efforts by the authorities to protect the democratic order against media freedom. The federal administrative court said that while Compact, a publication with close ties to the far-right Alternative für Deutschland (AfD) party, had produced “anticonstitutional” content, it did “not yet” represent a threat to the state. “The basic law guarantees even the enemies of the constitution, with faith in the power of free societal debate, freedom of expression and the press,” the presiding judge Ingo Kraft said. The interior ministry last July outlawed the monthly magazine, as well as the company that publishes it, Compact-Magazin GmbH, and an affiliated media production firm, Conspect Film. Nancy Faeser, the interior minister at the time, argued that Compact was “the main mouthpiece for the rightwing extremist scene” and fomented “unspeakable” hatred of Jews, Muslims and foreigners while propagating pro-Kremlin views, conspiracy theories and historical revisionism.


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