Vor allem im Rechtsextremismus ist das Personenpotential angestiegen. Auch Bedrohungen durch Islamismus, Spionage und Sabotage sind weiter hoch. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beginnt das Vorwort des Verfassungsschutzberichtes 2024 mit den Sätzen: „Jede Demokratie braucht jemanden, der sie schützt. Der Verfassungsschutz ist essenzieller Teil genau dieses Schutzes unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.“ Die verfassungsmäßige Ordnung sei fast täglichen Angriffen ausgesetzt, beklagt Dobrindt – sei es in Form von Sabotage, Desinformation oder Spionage, insbesondere im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Oder seien es Anschläge, Gewalttaten und Bedrohungen „durch Islamisten, Rechts- und Linksextremisten“, wie Dobrindt in einem Atemzug aufzählt. Am Dienstag um 11 Uhr stellt der Innenminister den neuen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024 vor und konstatiert erneut eine Zunahme extremistischer Aktivitäten und Personenpotenziale. Auch die Gewalttaten haben in den meisten Bereichen zugenommen – Ausnahme: Linksextremismus. Einen Schwerpunkt im Bericht setzt Dobrindt auf Bedrohungen durch hybride Angriffe durch Russland: Russland würde „Low-Level-Agenten“ anwerben, um zu spionieren und zu sabotieren. Ebenso forderten chinesische Aktivitäten „besondere Wachsamkeit“. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV, bzw. VS) ist vor allem der Rechtsextremismus gewachsen. Dobrindt hatte ihn vor kurzem bei der Vorstellung der auf ein Rekordhoch gestiegenen Zahlen zur politischen Gewalt als größte Gefahr für die Demokratie bezeichnet. Nun nennt auch der Inlandsgeheimdienst Zahlen zum Zuwachs: Das rechtsextremistische Personenpotenzial sei um ein knappes Viertel gestiegen – von 40.600 auf 50.250 Personen. Darunter sind laut VS auch 15.300 Gewaltbereite – wiederum eine Zunahme von 14.500. Auch die Straftaten seien um fast 50 Prozent auf 37.835 angestiegen. Bei den Gewalttaten sei der Anstieg um 11,6 Prozent auf 1.281 ebenfalls hoch. 20.000 Extremisten in der AfD In der Ende 2024 nach eigenen Angaben 50.000 Mitglieder der damals noch als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuften AfD gibt es laut Verfassungsschutz 20.000 Extremisten. Die in „Die Heimat“ umbenannte NPD wiederum sei auf 2.500 Mitglieder geschrumpft. Erstmals werden die „Freien Sachsen“ aufgeführt, die auf 1.200 Personen kämen. Den „III. Weg“ beziffert der VS mit 950 Personen. In parteiunabhängigen Strukturen gebe es wiederum 8.500 Personen und das „weitgehend unstrukturierte rechtsextreme Personenpotenzial“ beziffert der VS mit 18.000 Personen

via taz: Verfassungsschutzbericht 2024 Geheimdienst zählt 50.000 Rechtsextreme – ein Viertel mehr

siehe auch: Verfassungsschutzbericht 2024 Mehr Bedrohung von rechts und links. Extremismus, Terrorismus und Spionage: Der Verfassungsschutz hat seinen Bericht für 2024 vorgestellt. Das Papier steht auch unter dem Eindruck des Rechtsstreits mit dem rechtsextremen Compact-Magazin. Von Claudia Kornmeier, ARD-Hauptstadtstudio Während Innenminister Alexander Dobrindt in Berlin erklärt, welche Extremisten sein Haus und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) für besonders gefährlich halten, müssen seine Anwälte in Leipzig das Vorgehen in einem dieser Fälle verteidigen: beim Compact-Verbot. Beim Bundesverwaltungsgericht beginnt dazu heute die mündliche Verhandlung. (…) Besonders stark gestiegen ist das Personenpotenzial innerhalb der Parteien – wobei hier insbesondere AfD-Mitglieder zu Buche schlagen. Der Verfassungsschutz geht davon aus, dass mit steigender Mitgliederzahl auch die Zahl extremistischer Personen innerhalb der Partei zugenommen hat. Liberalkonservative Positionen seien öffentlich kaum noch wahrnehmbar, während Positionen des “solidarisch-patriotischen” Lagers zumeist unwidersprochen vertreten würden. Zunehmend sei eine internationale Vernetzung zu beobachten sowie, dass die Grenzen zwischen Partei und Vorfeldorganisationen verschwämmen.Die AfD ist im Verfassungsschutzbericht weiterhin als rechtsextremistischer Verdachtsfall gelistet. Gegen eine Hochstufung durch den Verfassungsschutz ist sie gerichtlich vorgegangen. Die Behörde hatte daraufhin in einer Stillhaltezusage erklärt, die AfD bis zu einer Entscheidung des Gerichts nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen und zu bezeichnen.