Wegen einer Großspende an die AfD gingen bei der Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen ein. Diese lehnt Ermittlungen ab: Vage Anhaltspunkte und Vermutungen reichten nicht für strafrechtliche Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wird nicht gegen den Jenaer Unternehmer Udo Böttcher wegen einer Großspende an die AfD ermitteln. Demnach besteht kein Anfangsverdacht für ein strafrechtliches Verhalten. Zuvor hatte die “Berliner Zeitung” berichtet. Hintergrund war eine Spende in Höhe von 999.990 Euro eines früheren Aufsichtsratsmitglieds der Thüringer Böttcher AG mit Sitz in Jena. Nachdem mehrere Anzeigen eingegangen waren, prüfte die Staatsanwaltschaft Vorwürfe unter anderem wegen einer illegalen Parteispende. Dafür, dass tatsächlich Udo Böttcher beziehungsweise die Böttcher AG hinter der betreffenden Parteispende steht, gebe es keine konkreten Anhaltspunkte, sondern nur Vermutungen, hieß es nun von der Staatsanwaltschaft. Vage Anhaltspunkte und Vermutungen reichten nicht für strafrechtliche Ermittlungen. Darüber hinaus würden auch keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für eine verschleierte Herkunft des Geldes vorliegen.
via mdr: STAATSANWALTSCHAFT Nach AfD-Großspende: Ermittlungen gegen Jenaer Unternehmer eingestellt
