Im Strafprozess gegen Michael Ballweg schlug das Gericht eine Einstellung des Verfahrens vor. Dazu wird es wohl nicht kommen, doch das Gericht ließ durchscheinen, dass es die Anklagevorwürfe in weiten Teilen für nicht nachweisbar hält. Im Verfahren gegen den “Querdenken”-Initiator Michael Ballweg kam es zu einer überraschenden Wende: Die Strafkammer schlägt eine Einstellung des Betrugsprozesses wegen geringer Schuld vor. Man wolle anregen, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Geringfügigkeit einzustellen, teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart nach einem vorherigen Gespräch mit den Prozessbeteiligten mit. Ballweg muss sich wegen versuchten Betrugs verantworten, auch Steuern soll er laut Anklage hinterzogen haben. Allerdings ist die Kammer derzeit der Auffassung, dass man dem 50-jährigen Unternehmer in weitem Umfang keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnt den Vorschlag des Gerichts ab. Eine Verurteilung sei weiterhin wahrscheinlich, sagten die Ankläger am 27. Verhandlungstag. Die Sach- und Rechtslage sei nicht anders zu bewerten als zur Eröffnung des Verfahrens, betonte eine Sprecherin der Anklagebehörde. Noch seien mehr als 20 Verhandlungstage terminiert, auch die Beweisaufnahme sei noch lange nicht abgeschlossen. Ohne die Zustimmung der Staatsanwaltschaft ist die Einstellung nach § 153 Abs. 2 Strafprozessordnung nicht möglich. Damit wird der Prozess fortgesetzt. Die Verhandlung wurde am Montag mit der Befragung eines Zeugen fortgesetzt. Ballweg soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe mehr als eine Million Euro von tausenden Menschen für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung von Geldern getäuscht haben. Die Ankläger werfen ihm vor, 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die “Querdenken”-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro. Ballweg ist aber nur wegen versuchten Betrugs angeklagt, weil einigen Spendern wohl gleichgültig war, was mit dem Geld passiert, so die Argumentation der Staatsanwaltschaft. Hintergrund ist, dass ein Betrug nach § 263 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) voraussetzt, dass der getäuschten bzw. verfügenden Person ein Vermögensschaden entsteht. Bei einer Spende ist das nicht ohne Weiteres der Fall, da der Spender weiß, dass er für den gespendeten Betrag keine Gegenleistung erhält. Dennoch erkennen die Gerichte auf Betrug, wenn der Spendende über den Spendenzweck getäuscht wird. Macht der Geldgeber sich aber keine Gedanken über die Mittelverwendung, scheidet ein Betrug aus. Geht der Täter aber davon aus, dass er den Spender täuscht, kommt ein versuchter Betrug in Betracht.
siehe auch: Prozess in Stuttgart Gericht schlägt Einstellung des Ballweg-Verfahrens vor Michael Ballweg steht seit Monaten wegen versuchten Betrugs vor Gericht. Nun will das Gericht das Verfahren gegen den Initiator der »Querdenker«-Bewegung einstellen, stößt jedoch auf Widerstand bei der Staatsanwaltschaft. (…) Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich bereits vergangene Woche in nicht öffentlicher Sitzung über den Verfahrensstand ausgetauscht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten gewerbsmäßigen Betrug in 9450 Fällen vor. Ballweg soll zwischen dem 25. Mai 2020 und dem 16. Februar 2022 knapp 1,27 Millionen Euro für seine Organisation erhalten und einen beträchtlichen Teil davon in die eigene Tasche gewirtschaftet haben. Ebenfalls angeklagt ist er wegen Steuerhinterziehung in einem Fall in Höhe von 78.000 Euro sowie versuchter Steuerhinterziehung in vier Fällen. Dabei geht es insgesamt um eine knappe halbe Million Euro.