Am Verwaltungsgericht Weimar könnte es eine brisante Entscheidung geben. Es geht um die Frage: Darf das Land Thüringen einem Beamten die Mitarbeit in der Landtagsfraktion der AfD verwehren, weil der Landesverband der Partei als rechtsextrem eingestuft wird? Bisher lief es für Hermann Schmidt (Name geändert) immer glatt. Zweimal hatte der Thüringer Polizeibeamte bei seinem Dienstherrn, dem Thüringer Innenministerium, unentgeltlichen Sonderurlaub beantragt. Zweimal hat er ihn für eine Tätigkeit in der AfD-Landtagsfraktion unter Fraktionschef Björn Höcke genehmigt bekommen. Einmal im März 2015, nur wenige Monate nachdem die AfD das erste Mal in den Landtag eingezogen war, das zweite Mal 2019. Seit dieser Zeit war Schmidt in einer hohen Führungsfunktion in der Fraktion tätig. Nach der für die Thüringer AfD erfolgreichen Landtagswahl 2024 stellte Schmidt erneut den Antrag auf Sonderurlaub, denn der Polizeibeamte wollte weiter in der Fraktion arbeiten. Doch diesmal scheiterte er. Das Haus von Innenminister Georg Maier (SPD) sagte nein. Schmidt bekam keinen Sonderurlaub und ist seit Oktober wieder im Polizeidienst. Damit könnte die Geschichte von Hermann Schmidt zu Ende sein. Fall geht vor das Verwaltungsgericht Weimar Doch sie findet eine juristische Fortsetzung vor dem Verwaltungsgericht Weimar. Denn dort hat Schmidt gemeinsam mit seinem Anwalt einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Hinter diesem Terminus Technicus des Verwaltungsrechtes verbirgt sich lediglich Schmidts Ziel, das Ministerium durch einen Beschluss dazu zu verpflichten, ihm Sonderurlaub zu gewähren, bis das Gericht eine grundsätzliche Entscheidung trifft. (…) Bis es im neusten Zoff um den Sonderurlaub eine Entscheidung gibt, muss Schmidt aber seinen Dienst in der Thüringer Polizei tun und das sorgt nach MDR Investigativ-Informationen für Gesprächsstoff in den Beamtenstuben. Denn Schmidts Stammdienststelle, die er vor knapp zehn Jahren verlassen hatte, ist die Polizeiabteilung im Thüringer Innenministerium. Doch offenbar wollte man einen bis vor kurzem für die AfD-Fraktion tätigen Mitarbeiter an einer solchen sensiblen Stelle nicht belassen. Interne Fragen zu Einsatz So soll er in die Landespolizeidirektion abgeordnet und im Sachgebiet 12 eingesetzt worden sein, welches sich mit Kriminalitätsbekämpfung beschäftigt. Brisant: Über die Schreibtische dort gehen unter anderem interne Analysen und geheime Informationen über sämtliche Bereiche der Kriminalitätsbekämpfung. Zu denen gehört auch die Bekämpfung von politisch motivierter Kriminalität, sowohl links als auch rechts.

via mdr: VERWALTUNGSGERICHT Streit um Job in Thüringer AfD-Fraktion – Polizist klagt gegen Innenministerium