Susann E. soll den NSU-Terroristen beim Leben im Untergrund geholfen haben. Das Oberlandesgericht Dresden lehnt die Anklage wegen Terrorunterstützung gegen sie allerdings ab. Verhandelt werden soll nun vor einem Landgericht. 13 Jahre nach Bekanntwerden der rassistisch motivierten Mordserie der rechtsextremen Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) hat das Oberlandesgericht Dresden die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Susann E. wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung abgelehnt. Nur einen Punkt aus der Anklage der Bundesanwaltschaft hat das Gericht nach SPIEGEL-Informationen zur Hauptverhandlung zugelassen, es geht um den Vorwurf der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung. Verhandelt werden soll darüber am Landgericht Zwickau. Der Beschluss des Dresdner Gerichts trägt das Datum vom 25. Oktober 2024, er ist fast 50 Seiten lang und liegt dem SPIEGEL vor. Der Generalbundesanwalt kann gegen die Entscheidung sofortige Beschwerde einlegen. Zehn Morde in acht Jahren Susann E. gilt als engste Vertraute der NSU-Terroristin Beate Zschäpe im Untergrund. 1998 war Zschäpe gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt untergetaucht. In den Jahren 2000 bis 2006 erschoss das Trio neun Männer türkischer und griechischer Herkunft, 2007 töteten sie eine Polizistin. Susann E. lernte die drei Neonazis über ihren späteren Ehemann André E. kennen. Ab 2006 habe sich zwischen ihr und Susann E. eine enge Freundschaft entwickelt, so hatte Zschäpe es im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München ausgesagt. Im Februar 2024 hatte die Bundesanwaltschaft Anklage gegen Susann E. erhoben. Die Behörde wirft der heute 43-Jährigen vor, in drei Fällen die terroristische Vereinigung NSU unterstützt zu haben. Laut Anklage soll Susann E. spätestens seit Anfang 2007 gewusst haben, dass die Mitglieder des NSU mit falschen Identitäten im Untergrund lebten und bereits rassistisch motivierte Morde begangen hatten. In diesem Wissen soll Susann E. ihnen dabei geholfen, unentdeckt zu bleiben.
via spiegel: Rechtsextreme Terrorzelle NSU Oberlandesgericht Dresden will keinen Prozess gegen Zschäpe-Vertraute führen