In den MDR-Rundfunkrat werden auch Mitglieder des sächsischen Landtages entsandt. Die AfD hatte sich gegen das Vergabeverfahren gewehrt, weil sie nicht mit einem Posten bedacht worden war. Das sächsische Verfassungsgericht sieht die Partei aber nicht benachteiligt. Die AfD ist vor dem Verfassungsgerichtshof in Sachsen mit einem Antrag gegen das Wahlverfahren von Abgeordneten in den MDR-Rundfunkrat gescheitert. Wie das Gericht am Montag in Leipzig mitteilte, wurden durch die Wahl der vom Landtag in den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) zu entsendenden Abgeordneten weder Rechte der AfD-Fraktion noch ihrer Mitglieder im Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten verletzt. (Vf. 132-21 (HS)) Bereits im Februar 2022 war der Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erfolglos geblieben. Der Verfassungsgerichtshof bestätigte dies nun auch im Hauptsacheverfahren. Am 19. November 2021 hatte der Landtag drei Abgeordnete von CDU, SPD und Linken als Vertreter des Parlaments in den MDR-Rundfunkrat gewählt. Der AfD-Kandidat verfehlte die erforderliche Mehrheit.

via welt: SACHSEN Verfassungsgericht weist AfD-Antrag zum MDR-Rundfunkrat ab

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