Im Juni 2023 war der AfD-Abgeordnete Ulrich Siegmund im Landtag von Sachsen-Anhalt zur Ordnung gerufen worden, nachdem er eine Politikerin der Linkspartei beschimpft hatte. Siegmund sah die Meinungsfreiheit durch den Ordnungsruf eingeschränkt. Seine Klage vor dem Landesverfassungsgericht ist nun gescheitert. Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts hat keine direkten Auswirkungen. Der AfD-Politiker Ulrich Siegmund hatte das Verfahren angestrengt, nachdem er 2023 im Landtag mit einem Ordnungsruf zum Schweigen gebracht wurde. In der Debatte hatte Siegmund eine Linken-Politikerin beschimpft. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau hat am Dienstagnachmittag entschieden: Der Ordnungsruf gegen Ulrich Siegmund (AfD) im Landtag war angemessen. Damit ist der Landtagsabgeordnete mit seiner Klage gegen den Ordnungsruf gescheitert. Das Gericht sah die Maßnahme als verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Das Landesverfassungsgericht urteilte, das Rederecht eines Abgeordneten finde dort seine Grenzen, wo Ordnung, Würde und Ansehen des Parlaments beeinträchtigt seien. Dies sei hier der Fall gewesen.

via mdr: LANDESVERFASSUNGSGERICHT AfD-Politiker Siegmund scheitert mit Klage wegen Ordnungsruf