Rechtsextremismus: Die Akten im Strafverfahren gegen die „Combat 18“-Anführer liegen vor

Das Landgericht Dortmund plant nun die Hauptverhandlung Die Akten liegen jetzt auf dem Tisch: Im Fall der vier Mitglieder und Mitorganisatoren der rechtsextremistischen Gruppierung „Combat 18 Deutschland“ plant das Landgericht Dortmund nun die Hauptverhandlung. Die Gruppe ist bereits seit Oktober 2020 verboten, soll aber bis mindestens Frühjahr 2022 weiter agiert haben. Durch die Aufrechterhaltung trotz des Verbots verstößt sie gegen das Vereinigungsverbot. Bereits im Frühjahr dieses Jahres hat der Generalbundesanwalt die vier Rädelsführer der Gruppierung deshalb angeklagt – darunter auch Robin S., ein bekanntes Gesicht in der Dortmunder Nazi-Szene. Der Fall der verbotenen „Combat 18“ ist kein außergewöhnlicher Einzelfall Die Anklage des Generalbundesanwalts vom 28. Februar 2024 wurde genau vier Monate später vom 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts in Düsseldorf zugelassen – es kommt eine Hauptverhandlung. Das Verfahren wurde allerdings vor der Staatschutzkammer des Landgerichts Dortmund eröffnet, also eine Instanz niedriger als das Oberlandesgericht: Dieses ist nur für Ausnahmefälle mit besonderer Bedeutung zuständig. (…) Die Anzahl der Mitglieder von „Combat 18 Deutschland“ solle 20 betragen – diese haben sich mutmaßlich bis Frühjahr 2022 trotz des Verbots der Gruppierung noch mindestens vierzehn Mal getroffen. Als Teil der Treffen gab es sogenannte „Leistungsmärsche“ von den Teilnehmenden, zudem wurden Aufnahmeverfahren mit Fragen zum Nationalsozialismus durchgeführt, unter anderem auch von Robin S.. Daneben sollen Rechtsrockkonzerte organisiert und Kleidung und CDs mit Gruppenbezug produziert worden sein.

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