Angeblich falsch zitiert: Die Thüringer AfD ist mit einer Klage gegen den Landesverfassungsschutz gescheitert. Das Gericht sah keinen Anlass für eine Richtigstellung. Die Veröffentlichung dreier Textpassagen über die Thüringer AfD im Landesverfassungsschutzbericht 2021 war nach Ansicht eines Gerichts rechtlich zulässig. Die Textteile müssten weder gestrichen noch öffentlich richtiggestellt werden, urteilte das Verwaltungsgericht Weimar. Damit wurde eine Klage der AfD abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD hatte nicht gegen die allgemeine Einstufung der Partei als “gesichert rechtsextrem” in dem Bericht geklagt, sondern gegen drei bestimmte Passagen. In diesen wurden die zitierten Posts der beiden Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller aus ihrer Sicht verzerrt und verkürzt wiedergegeben. Sie standen in dem Bericht unter den Überschriften “Islamfeindschaft: Verstöße gegen die Menschenwürde”, “Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip” und “Geschichtsrevisionismus”.

via zeit: “Gesichert rechtsextrem”: Thüringer AfD scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutz

a.o. Bundesparteitag der Alternative für Deutschland am 4./5. Juli 2015 in Essen, Gruga Halle